Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der Bundesinitiative zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit

Ein junges Paar mit ihrem wenige Monate alten Kind.
Kinderwunsch von Paaren unterstützen © iStock
Mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern profitieren nun auch ungewollt kinderlose Ehepaare in Mecklenburg-Vorpommern von der Bundesinitiative zur Förderung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Die Bundesförderung setzt voraus, dass sich die Länder mit einem eigenen Anteil in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund beteiligen. Mecklenburg-Vorpommern hat mit seiner "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen" vom 23. Juli 2013, die rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Bund bei der finanziellen Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen geschaffen. Nunmehr fördert auch Mecklenburg-Vorpommern den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Voraussetzung ist, dass das Paar verheiratet ist und seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Zudem muss die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Die Voraussetzungen des § 27a SGB V müssen ebenfalls erfüllt sein. Der Bund und Mecklenburg-Vorpommern übernehmen dabei jeweils bis zu 25 Prozent des den Ehepaaren nach Abrechnung mit den Krankenkassen verbleibenden Eigenanteils.

Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos und auf medizinische Unterstützung angewiesen. Die hohen Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen können aber von vielen Paaren nicht aufgebracht werden. Der Bund stellt unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen für die Kinderwunschbehandlungen bereit. 

"Beinahe jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 ist ungewollt kinderlos. Wir müssen uns darum kümmern, dass aus den vorhandenen Kinderwünschen auch öfter Wirklichkeit wird. Ich erhalte viele Briefe von Paaren, die mir schildern, wie sie sich das Geld für die medizinische Hilfe mühsam zusammensparen, verzweifeln, wenn es dann nicht klappt und wieder anfangen zu sparen. Kinderwünsche dürfen in Deutschland nicht am Geld scheitern. Die nötigen Bundesmittel dafür stehen bereit. Ich freue mich sehr, dass jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern mit uns gemeinsam diesen Schritt macht und ungewollt kinderlose Paare künftig stärker unterstützt", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Finanzielle Hilfen bei ungewollter Kinderlosigkeit

Die künstliche Befruchtung - gerade im Fall von notwendigen Mehrfachbehandlungen - kann zu hohen Kosten für die betroffenen Ehepaare führen und dem Wunsch nach eigenem Nachwuchs im Wege stehen. Damit Kinderwünsche nicht am fehlenden Geld scheitern, hat die Bundesregierung deshalb die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Bundesfamilienministeriums am 1. April 2012 stellt der Bund finanzielle Hilfen zur Unterstützung betroffener Paare bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Zuschüsse, die die Kostenbeteiligungen der Krankenversicherungen ergänzen, sinkt der Eigenanteil für die Paare an den Behandlungskosten künftig erheblich. 

Die Bundesförderung setzt voraus, dass sich die Länder mit einem eigenen Anteil in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund beteiligen. Nach Niedersachsen, Sachsen und Thüringen beteiligt sich nunmehr auch Mecklenburg-Vorpommern an der Bundesinitiative zur Förderung bei ungewollter Kinderlosigkeit.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 tritt das Landesförderprogramm Mecklenburg-Vorpommerns zur Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen in Kraft. Damit kann die Zusammenarbeit mit dem Bund bei der Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit beginnen. Auch Mecklenburg-Vorpommern fördert demnach den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Das Paar muss verheiratet sein und seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Zudem muss die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Die Voraussetzungen des § 27a SGB V müssen ebenfalls erfüllt sein. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt dabei wie der Bund beim ersten bis vierten Behandlungsversuch einen Teil des den Ehepaaren nach Abrechnung mit den Krankenkassen verbleibenden Eigenanteils. Im Ergebnis tragen der Bund und Mecklenburg-Vorpommern beim ersten bis dritten Versuch gemeinsam 25 Prozent der Behandlungskosten, beim vierten Versuch gemeinsam 50 Prozent der Behandlungskosten. Der Selbstbehalt der Paare reduziert sich somit beim ersten bis dritten Versuch auf 25 Prozent und beim vierten Versuch auf 50 Prozent der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung.