Die Kinderrechtskonvention ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert. Sie ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag.
Bundesjugendministerin Manuela Schwesig betonte während ihrer Eröffnungsrede :
"Durch die VN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern. Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind."
Kinderrechte ins Grundgesetz
Auf einer Podiumsdiskussion, moderiert von Sandra Maischberger, diskutierten Manuela Schwesig und Heiko Maas gemeinsam mit der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Beate Rudolf, und dem Sprecher der National Coalition, Prof. Jörg Maywald. Themen waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wenn es um ihre Rechte geht. Einigkeit bestand darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.
Die Bundesjugendministerin begrüßte daher ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der VN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das "Kindeswohlprinzip" und das "Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung".
An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle VN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.