Lisa Paus: "Betriebsrätinnen stehen in ihren Unternehmen den Frauen zur Seite und sind wichtige Mitstreiterinnen für mehr Gleichstellung. Denn auch im Jahr 2022 sehen wir noch zu wenige Frauen in Führungspositionen. Und oft werden Frauen schlechter bezahlt als Männer. Deshalb setzen wir uns im Bundesgleichstellungsministerium für Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Karrierechancen für Frauen ein - mit verbindlichen Frauenquoten, dem Entgelttransparenzgesetz und unserem Engagement für mehr Familienfreundlichkeit."
Bessere Balance zwischen Beruf und Privatleben schaffen
Frauen verdienen im Durchschnitt nach wie vor weniger als Männer, der Gender Pay Gap liegt bei 18 Prozent. Sie sind zudem seltener in Führungspositionen tätig. Auch Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen sich für Frauen stärker als für Männer, weil unbezahlte Sorgearbeit immer noch überwiegend von Frauen übernommen wird.
Doch immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Aufgaben in der Familie partnerschaftlich aufteilen. Und eine gute Balance zwischen Beruf und Privatleben ist ihnen wichtig.
Engagement des Bundesgleichstellungsministeriums
Das Bundesgleichstellungsministerium unterstützt mehr Entgeltgerechtigkeit, die bessere Vereinbarkeit und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen.
Leuchtturmprojekte sind dabei:
- Das Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie": Mit dem Programm wird eine familienfreundliche Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Unternehmen gefördert. Denn in Zeiten des Fachkräftemangels ist Vereinbarkeit ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
- Das Unternehmensprogramm "Entgeltgleichheit fördern": Mehr Transparenz beim Entgelt fördert die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Beschäftigten. Mit dem Programm werden Unternehmen auf dem Weg zur Entgeltgleichheit unterstützt.
- Das Zweite Führungspositionen-Gesetz: Damit gilt eine verbindliche Frauenquote in den Aufsichtsräten der gut 100 börsennotierten Unternehmen, in den Vorständen muss ab vier Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein.