Am 6. September hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus gemeinsam mit der Ehefrau des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender, sowie der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin, Cansel Kiziltepe, das achte Frauenhaus in Berlin besucht. Es wurde kürzlich eröffnet und bietet 40 neue Plätze für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Außerdem sollen die Plätze besonders vulnerablen Menschen sowie von Gewalt betroffenen Personen offenstehen, die bisher mit Schutzräumen unterversorgt sind. Dazu gehören Menschen mit Behinderungen, trans* Frauen oder Frauen mit älteren Söhnen.
Lisa Paus betonte: "Das Lagebild Häusliche Gewalt zeigt einmal mehr: Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches und alltägliches Problem. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt, jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft.
Als Gesellschaft dürfen wir Gewalt nicht länger hinnehmen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' diesen Standort zu einem Schutzort für gewaltbetroffene Frauen machen konnten. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden."
Senatorin Cansel Kiziltepe: "Der Ausbau unseres Hilfesystems und der Schutz der Frauen vor Gewalt hat für den Berliner Senat weiterhin höchste Priorität. Darum freue ich mich sehr, dass in Berlin ein achtes Frauenhaus eröffnet hat und künftig eine 24/7 Clearingstelle für gewaltbetroffenen Frauen existiert. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Transfrauen und Frauen mit älteren Söhnen, die bisher nicht ausreichend versorgt wurden, werden im achten Frauenhaus Schutz finden. Das hat für mich als Gleichstellungs- und Antidiskriminierungssenatorin einen sehr hohen Wert.
Damit ist Berlin bei der Umsetzung der Istanbul Konvention einen weiteren Schritt vorangekommen. In Kürze werden wir den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention dem Senat zum Beschluss vorlegen."
Elke Büdenbender: "Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen und auch ihre Kinder gewaltfrei leben können. Wir brauchen ausreichend Plätze in Frauenhäusern und müssen auch weiter unbedingt auf Prävention setzen. Hier darf nicht gespart werden, damit es erst gar nicht zur Gewalt kommt.
Damit es ausreichend Plätze gibt, müssen wir die Frauen auch dabei unterstützen, im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenhaus eine Wohnung zu finden. Es freut mich sehr, dass im achten Frauenhaus auch trans* Frauen sowie Frauen mit Behinderungen und älteren Söhnen Zuflucht finden können. Dieses zusätzliche Angebot ist so wichtig!"
Menschen rund um die Uhr aufnehmen
Weitere 15 Plätze stehen in einer neuen Clearingstelle zur Verfügung. Durch die Clearingstelle soll eine sofortige Aufnahme und die Aufnahme durch geschultes Personal rund um die Uhr etabliert werden. Als erste Anlaufstelle soll sie kurzfristig und unbürokratisch einen sicheren Ort bieten. Von dort aus können Betroffene häuslicher Gewalt mit professioneller Unterstützung die nächsten Schritte planen und an andere Unterstützungsangebote weitervermittelt werden.
Insgesamt sind damit in Berlin 55 neue Schutzplätze geschaffen worden. Gefördert wurden sie vom Bundesfrauenministerium mit insgesamt 2,43 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen".
Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Mit dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.
Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)" umzusetzen. Es ist gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.