Die Einrichtung umfasst zwölf Plätze für die Kurzzeitpflege und 24 Plätze für die Tagespflege. Das Besondere: die Kurzzeitpflege ist nicht Teil eines Pflegeheims, sondern eine eigene Einrichtung mit eigenem Personal und eigener Verpflegung.
Kurzzeitpflege entlastet Angehörige
In Einrichtungen der Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige für bis zu vier Wochen im Jahr vollstationär versorgt werden. Kurzzeitpflege bereitet pflegebedürftige Menschen auf die Rückkehr nach Hause vor oder entlastet pflegende Angehörige für einige Zeit, wenn diese selbst krank sind oder Urlaub brauchen.
In ihrem Grußwort betonte auch Manuela Schwesig die besondere Bedeutung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien: "Nach einem Krankenhausaufenthalt hilft Kurzzeitpflege, wieder mobiler zu werden. In dieser Zeit kann vielleicht die Familie die neue Pflegesituation organisieren, und man kann nach der Kurzzeitpflege wieder zurück nach Hause."
Mehr Flexibilität: Pflegeunterstützungsgeld und Familienpflegezeit
Auch die neuen Regelungen zum Pflegeunterstützungsgeld und zur Familienpflegezeit unterstützen pflegende Angehörige dabei, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. So können sie für eine bis zu zehn Arbeitstage dauernde kurzzeitige Arbeitsverhinderung das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung ihres Angehörigen beantragen.
Seit dem 1. Januar 2015 haben Angehörige mit der neuen Familienpflegezeit darüber hinaus die Möglichkeit, sich auch über einen längeren Zeitraum für die Pflege eines nahen Angehörigen vom Beruf freistellen zu lassen und diese Zeit mit einem zinslosen Darlehen zu überbrücken.
Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de abrufbar.