Der 1. August ist für Familien in Deutschland ein bedeutsamer Tag: Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat ab diesem Tag einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Bund, Länder und Kommunen haben seit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Nach den Angaben der Bundesländer sollen im Kita-Jahr 2013/2014 voraussichtlich insgesamt rund 810.000 Kita-Plätze zur Verfügung stehen.
Vielfältige Betreuungsformen
Auch der von Kristina Schröder besuchte "Türkisch-Deutsche Kindergarten" des Türkisch-Deutschen Frauenfreundschafts- und Kindergartenvereins in Hamburg wird im Rahmen des Programms unterstützt. Beim Besuch informierte sich die Ministerin zum Stand des Kita-Ausbaus und machte sich ein Bild von der Situation vor Ort.
Bei ihrem Besuch in Lübeck verwies Kristina Schröder auf die Vielfältigkeit der Betreuungsformen, die den individuellen Bedürfnissen von Familien gerecht werden und ihnen Wahlfreiheit ermöglichen: "Mir persönlich ist es wichtig, dass Eltern entscheiden können, welche Betreuung sie für ihr Kind wählen. Dabei kommt die Kindertagespflege dem Wunsch der Eltern nach einer familiennahen Betreuung besonders entgegen, denn die Betreuung in der Kindertagespflege lässt sich sehr gut mit der familiären Situation vereinbaren." Die Kindertagespflege "Mäusenest" der Hansestadt Lübeck beteiligt sich als einer von 160 Modellstandorten am "Aktionsprogramm Kindertagespflege".
Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Das Ziel eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren ist die Voraussetzung für den Rechtsanspruch, der ab dem 1. August gilt.
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
Ab dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege: Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Anspruch auf diese Förderung. Der Rechtsanspruch ist eine gemeinsame gesetzliche Vereinbarung von Bund, Ländern und Kommunen für Eltern in Deutschland. Nach dem Grundgesetz haben die Länder die Pflicht und die Verantwortung, den Kita-Ausbau für unter Dreijährige und ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten und zu finanzieren.
Bund unterstützt Kita-Ausbau
Der Bund hat den Ausbau der für den Rechtsanspruch zusätzlich benötigten Betreuungsplätze für unter Dreijährige sowohl finanziell als auch qualitativ erheblich unterstützt. Mit den beiden Investitionsprogrammen und der Beteiligung an den laufenden Kosten stellt der Bund für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige bis 2014 insgesamt 5,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch nach dem 1. August 2013 stellt der Bund sein finanzielles Engagement nicht ein. So können weiterhin Betreuungsplätze mit Bundesgeld gebaut werden. Dafür stehen noch insgesamt 160 Millionen Euro aus den zwei Investitionsprogrammen des Bundes zur Verfügung. Außerdem unterstützt der Bund mit dem Auslaufen der Investitionsphase ab 2015 dauerhaft auch die Qualität der Kinderbetreuung mit jährlich 845 Millionen Euro.
Gemeinsam mit der KfW Bankengruppe hat das Bundesfamilienministerium zudem ein Förderprogramm für den Ausbau von Kitas aufgelegt. Bislang konnten durch die Förderung rund 11.000 Plätze neu geschaffen und rund 1.000 Plätze gesichert werden.
Ein weiterer Baustein zum Ausbau des Betreuungsangebotes ist das Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung". Dabei erhalten Arbeitgeber vom Bundesfamilienministerium einen Zuschuss, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Die Förderung wird als Anschub für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.
Offensive Frühe Chancen
Die "Offensive Frühe Chancen" ist Teil der Anstrengungen des Bundes zur Verbesserung der Kinderbetreuungsangebote in Deutschland. Von März 2011 bis zum 31. Dezember 2014 werden mehr als 4.000 Schwerpunkt-Kitas gefördert. Dafür stellt der Bund rund 400 Millionen Euro zur Verfügung. Jede geförderte Einrichtung erhält davon 25.000 Euro pro Jahr, jeder Einrichtungsverbund 50.000 Euro pro Jahr. Die ersten 3.000 Einrichtungen wurden ab März 2011 zu "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" ausgebaut, die zweite Förderwelle mit rund 1.000 weiteren Kitas startete im Frühjahr 2012.