Bundeskabinett Junge Menschen auf dem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft unterstützen

Junge Frau sägt ein Brett zu
Junge Menschen, die eine Ausbildung machen und in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, sollen sich künftig nicht mehr an den Kosten dafür beteiligen müssen© iStock/Mixmike

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe gebilligt. Das Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.

Bisher mussten junge Menschen sowie alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus der Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen Menschen stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Gerade junge Menschen, die nicht bei ihrer eigenen Familie, sondern in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen, brauchen unsere Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie haben besondere Herausforderungen zu meistern. Mit dem Gesetz möchten wir ihre Chancen verbessern, unabhängig zu werden und sich eine eigene selbstbestimmte Zukunft aufzubauen. Auch alleinerziehende Mütter und Väter, die Unterstützung für das Leben mit ihrem Kind benötigen, möchte ich mit dem Gesetzentwurf entlasten. Alleine die Verantwortung für sich und ein Kind zu tragen, kann in schwierigen Lebenssituationen sehr herausfordernd sein. Haben diese Mütter und Väter trotzdem die Kraft, einem Job nachzugehen, sollten sie das Einkommen für sich und ihr Kind verwenden können, um mit der Zeit selbstständig und unabhängig zu werden."

Die Befassung von Bundesrat und Bundestag ist für den Herbst/Winter 2022 geplant. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.