Gesetzentwurf Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Bisher müssen junge Menschen bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben, wenn sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben. Gleiches gilt für alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden.

Um jungen Menschen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft zu erleichtern, soll diese Kostenheranziehung in Zukunft wegfallen. Darauf zielt ein vom Bundesfamilienministerium vorgelegter Gesetzentwurf ab. Die Regelung sieht vor, dass auch Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten von der Kostenbeitragspflicht befreit werden.

Das Inkrafttreten der neuen Regelung ist für den 1. Januar 2023 vorgesehen.