Juliane Seifert:
"Mit dem Entgelttransparenzgesetz haben wir den Grundsatz 'Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit' in das Bewusstsein von Unternehmen, Interessensvertretungen und Beschäftigten gebracht. Wir haben damit ein Tabu in Deutschland gebrochen. 'Über Geld spricht man nicht' - das gilt heute nicht mehr. Und wir haben gezeigt: Entgelttransparenz schafft nicht Neid und Unruhe. Im Gegenteil. Wenn alle Beschäftigten wissen, bei uns im Unternehmen geht es fair zu, dann stärkt das ihr Vertrauen in ihren Arbeitgeber. Aber wir können uns darauf nicht ausruhen, auch das zeigt die Evaluation. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Entgelttransparenzgesetz und seine Instrumente noch nicht ausreichend bekannt sind. Daran werden wir arbeiten."
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz erreichen
Einerseits müssen die Instrumente des Gesetzes bekannter gemacht und die Rechtsanwendung erleichtert werden, andererseits kann das Entgelttransparenzgesetz nur ein Baustein auf dem Weg zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz sein. Auch andere Maßnahmen müssen fortgeführt werden, damit die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz Realität wird - vom Ausbau der Kinderbetreuung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis zu mehr Frauen in Führungspositionen und der Aufwertung der sozialen Berufe.
Das Entgelttransparenz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Sein Ziel ist, das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" stärker umzusetzen. Beschäftige in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben zum Beispiel das Recht, mehr Informationen über die Bezahlung in dem Unternehmen zu bekommen.