Achte Ausgabe "Kindertagesbetreuung Kompakt" Immer mehr Kinder in der Tagesbetreuung

Neuer Inhalt (1)
Mehr als 2,6 Millionen Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren nutzen 2022 ein Angebot der Kindertagesbetreuung© BMFSFJ

Das Bundesfamilienministerium hat am 13. Juli die achte Ausgabe von "Kindertagesbetreuung Kompakt", veröffentlicht. Das Ergebnis: Immer mehr Kinder unter drei Jahren besuchten im Jahr 2022 eine Kita oder Kindertagespflege. Praktisch alle Kinder zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchten eine Kita. Gleichzeitig übersteigt der Bedarf weiter die verfügbaren Plätze.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Als Bundesfamilienministerin ist mir wichtig, dass Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden, unabhängig von der Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. So schaffen wir mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern.

Fast jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht eine Kita und auch die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen steigt  - das ist eine starke Entwicklung. Wir unterstützen die Länder mit rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Gewinnung von Fachkräften. Denn jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung stecken, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft."

Hohe Betreuungsquote bei den Drei- bis Fünfjährigen

Zum Stichtag 1. März 2022 besuchten bundesweit 2.651.611 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote lag bei 92 Prozent. Damit besuchte fast jedes Kind in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot. Bei den unter Dreijährigen lag die Betreuungsquote bei 35,5 Prozent. Im Vergleich zu 2006 hat sich die Betreuungsquote deutlich erhöht: Sie lag im Jahr 2006 bei 13,6 Prozent und ist bis 2022 um über 20 Prozentpunkte gestiegen. 

Nachdem für das Jahr 2021 erstmals ein Rückgang an betreuten Kindern verzeichnet wurde, stieg die Anzahl der betreuten Kinder innerhalb eines Jahres um knapp vier Prozent. Der Anstieg an Kindern, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung wahrnehmen, befindet sich dadurch nun wieder auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren zwischen 2014 und 2019, also vor der COVID-19-Pandemie. Der stetige Zuwachs der vergangenen Jahre setzt sich somit weiter fort.

Rechtsanspruch hat großen Einfluss

Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde in den vergangenen Jahren intensiv durch den Bund vorangetrieben. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 ist die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen stetig gestiegen. Lag diese in 2013 noch bei 29,3 Prozent stieg diese bis 2022 auf 35,5 Prozent. 

Mehr Angebote schaffen

Die Zahlen der neuen Ausgabe von "Kindertagesbetreuung Kompakt" zeigen jedoch, dass der Betreuungsbedarf  das Angebot an verfügbaren Betreuungsplätzen immer noch übersteigt. Das trifft vor allem auf Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Grundschulalter zu. Bei Eltern von Kindern unter drei Jahren liegt die Differenz zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf bei 13,6 Prozentpunkten. Bezogen auf Kinder im Grundschulalter äußerten 73 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf. Einen Hort- oder Ganztagsplatz besuchten hingegen nur 55 Prozent. Damit gibt es auch hier eine Lücke von 18 Prozentpunkten zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf.

Fachkräfte gewinnen und sichern

Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund auf die Gewinnung und Sicherung von ausreichend und gut qualifizierten Fachkräften. Erzieherinnen und Erzieher tragen dazu bei, allen Kindern in Deutschland Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den im Jahr 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026

Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen ab 2030 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag

Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund auf die Gewinnung und Sicherung gut qualifizierter Fachkräfte. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen.

Das KiTa-Qualitätsgesetz

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Das Gesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter und legt dabei einen stärkeren Fokus auf die Handlungsfelder, die für die Weiterentwicklung der Qualität besonders wichtig sind -  wie die Gewinnung von Fachkräften, die Stärkung der KiTa-Leitungen oder die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen.