Kinder- und Jugendmedienschutz Gutes Aufwachsen mit Medien sicherstellen

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Katharina Binz, Lisa Paus sowie Vertreterinnen und Vertreter von jugendschutz.net© jugendschutz.net

Am 10. März hat Bundesjugendministerin Lisa Paus zusammen mit Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration sowie stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, das Kompetenzzentrum jugendschutz.net in Mainz besucht. Anschließend nahmen die Ministerinnen an einem Rundgang in der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) teil.

Vor Ort bekamen sie einen Einblick in die Arbeit von zwei wichtigen Akteurinnen und Akteuren des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland.

Lisa Paus: "Als Jugendministerin setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass unser Jugendmedienschutz umgesetzt und nachgehalten wird. Was jugendschutz.net für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen leistet, ist bemerkenswert. Die Mitarbeitenden sind - im Dienste unsere Kinder und Jugendlichen - täglich mit belastenden Inhalten, wie etwa Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern oder von schweren Selbstverletzungen, konfrontiert. Ich danke ihnen, dass sie sich dieser Arbeit und Verantwortung stellen."

Eltern und Erziehende bei der Medienauswahl unterstützen 

Wie die Altersfreigabe durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) abläuft, erfuhren die Ministerinnen anhand eines Kinotrailers. Die FSK ist für Eltern und Erziehende eine wichtige Orientierung, viele verlassen sich bei der Medienauswahl auf die FSK-Altersfreigaben. Seit Anfang 2023 veröffentlich die FSK auch die nach dem Jugendschutzgesetz vorgesehenen Zusatzinformationen für Filme und Serien. Diese zusätzlichen Informationen unterstützen Familien bei der Medienauswahl und fördern praktische Medienerziehung.

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Die FSK konzentriert sich auf den Jugendschutz bei Filmen und anderen Medien, die in Deutschland öffentlich verbreitet und vorgeführt werden sollen. Sie führt freiwillige Altersfreigabeprüfungen durch, die auf dem Jugendschutzgesetz und den FSK-Grundsätzen basieren. Hierbei wird in einem transparenten und unabhängigen Verfahren über die Freigabe für fünf Altersklassen entschieden: 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre.

Des Weiteren engagiert sich die FSK auch im Online-Bereich. Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote bietet sie seit September 2011 umfangreiche Informations- und Serviceleistungen zum Jugendschutz im Internet an.

jugendschutz.net

jugendschutz.net wurde im Jahr 1997 als Stelle aller Bundesländer durch die Jugendministerinnen und Jugendminister mit einem gesetzlichen Auftrag gegründet. Hauptaufgabe ist es, Online-Angebote auf Verstöße gegen den Jugendschutz zu prüfen. Dafür recherchieren die Mitarbeitenden besonders auf Diensten, die für die Altersgruppe von Bedeutung sind.

Seit 2003 ist jugendschutz.net organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden und fungiert als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Institution wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Reform des Jugendschutzgesetzes

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes, die am 1. Mai 2021 in Kraft getreten ist, gelten neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Relevante Internetdienste sind verpflichtet, wirksame Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Die Regelungen zur Alterskennzeichnung von Computerspielen wurden modernisiert und bieten nun eine verlässliche Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst. Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote ebenfalls mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind. In der Altersbewertung sind Interaktionsrisiken zu berücksichtigen, sofern sie wichtig für die Alterseignung des Mediums sind.