"Mit dem Förderprogramm 'Betriebliche Kinderbetreuung' bieten wir Unternehmen konkrete finanzielle Unterstützung. Damit gelingt es erfahrungsgemäß besonders gut, die eigene Arbeit mit dem Familienleben zu vereinbaren. Denn die Betreuungszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern können passgenau aufeinander abgestimmt werden. Davon profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch die Arbeitgeber", erklärte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Zweijährige Anschubfinanzierung für betriebliche Kita-Gruppen
Die Fortsetzung des Förderprogramms leistet einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer familienbewussten Lebens- und Arbeitswelt. Es richtet sich an Arbeitgeber aller Unternehmensgrößen mit Sitz in Deutschland, insbesondere an Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen. Neben Unternehmen können sich auch Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts an dem Programm beteiligen.
"Wenn Unternehmen sich als attraktive Arbeitgeber positionieren wollen, müssen sie ihren Angestellten etwas bieten. Dabei kommt es nicht nur auf das Gehalt an. Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen eine ebenso wichtige Rolle", betonte Manuela Schwesig.
Die Förderung ist als maximal zweijährige Anschubfinanzierung für neue betriebliche Kita-Gruppen konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Förderfähig sind Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze. Auch betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas werden gefördert. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.
Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
Über die kostenlose Telefonnummer 0 800 / 0 00 09 45 der Servicestelle "Betriebliche Kinderbetreuung" können sich Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen und andere Interessierte über unterschiedliche Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung und das Förderprogramm informieren.