"Was bewegt Sie?" Dr. Franziska Giffey tauscht sich mit pflegenden Angehörigen aus

Das Bild zeigt Franziska Giffey gestikulierend vor mehreren Zuhörern und Zuhörerinnen
Dr. Franziska Giffey im Gespräch mit Menschen, die Angehörige pflegen© Florian Gaertner/photothek.net

Unter dem Motto "Was bewegt Sie?" hat am 12. April einen neue Dialogreihe zu seniorenpolitischen Themen begonnen. Bei der der Auftaktveranstaltung in Brandenburg an der Havel ging es um die Frage, wie sich Pflege und Beruf besser vereinbaren lassen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat dazu mehrere pflegende Angehörige getroffen, um gemeinsam mit ihnen über ihre Herausforderungen im Alltag zu diskutieren und neue Lösungsansätze anzusprechen. Dabei würdigte sie den Einsatz der Menschen, die pflegen.

Dr. Franziska Giffey:

"Viele pflegende Angehörige sind erwerbstätig. Vereinbarkeit von Familie und Beruf heißt für immer mehr Menschen: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Wir haben die gesetzlichen Möglichkeiten für pflegende Angehörige im Jahr 2015 erweitert. Wir wissen aber: Die bestehenden Regelungen lösen nicht alle Probleme der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Heute möchte ich von den Betroffenen selbst erfahren, was sie brauchen, um ihren Alltag in Einklang zu bringen."

Angebote für pflegende Angehörige

Das Bundesseniorenministerium setzt sich dafür ein, dass ältere Menschen mit Pflegebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können und eine qualitätsvolle Pflege erhalten und dass pflegende Angehörige angemessen unterstützt werden. Dabei haben Menschen, die im Alter auf Hilfe angewiesen sind, sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Dementsprechend differenziert und umfassend sind die Angebote des Bundesseniorenministeriums. So bietet das Pflegetelefon schnelle Hilfe für pflegende Angehörige. Zudem regelt das Familienpflegezeitgesetz wichtige rechtliche Grundlagen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit Pflege und Beruf wird darüber hinaus Anfang Juni dem Bundesfamilienministerium seinen ersten Bericht vorlegen, in dem er auch Handlungsempfehlungen aussprechen kann.