Mehr Qualität und weniger Gebühren Die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes beginnt

Dr. Franziska Giffey und Helmut Holter vor Publikum zum Start der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes
Dr. Franziska Giffey und Helmut Holter starten auf der Fachkonferenz "Gemeinsam für gute KiTa - Das Gute-KiTa-Gesetz in der Praxis" die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes© Thomas Trutschel/Photothek

Auf der Fachkonferenz "Gemeinsam für gute KiTa - Das Gute-KiTa-Gesetz in der Praxis" hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 22. November die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern gestartet. Nach der Unterzeichnung aller Bund-Länder-Verträge kann die Auszahlung der 5,5 Milliarden Euro aus dem Gesetz an die Länder beginnen. Die Länder investieren mit dem Geld in mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung.

Dr. Franziska Giffey:

"Frühkindliche Bildung ist eine nationale Zukunftsaufgabe. Darum sind wir alle in der Pflicht, die Kommunen, die Länder und der Bund. Es ist nun Aufgabe der Länder die 5,5 Milliarden Euro bis 2022 gut umzusetzen. Das ist das beste Argument dafür, dass das Geld gut investiert ist. Wir haben im Kabinett am 10. Juli 2019 beschlossen, dass der Bund für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird. Ich bin mir mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz einig, dass sich dies auch in der Finanzplanung 2020 bis 2024 abbilden wird, die die Bundesregierung im Sommer 2020 vorlegen wird. Ich habe in den letzten Monaten alle 16 Bundesländer besucht und konnte mich davon überzeugen, dass wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die Länder haben Maßnahmen ausgewählt, die zur Situation vor Ort passen - zwei Drittel der Mittel gehen in die Verbesserung der Qualität, ein Drittel geht in die Senkung von Gebühren. Jetzt wird das Gesetz in der Praxis mit Leben erfüllt."

Helmut Holter, Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport:

"Das Gute-KiTa-Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Deutschland. Es ist gut und wichtig, dass mit jedem Land einzelne Vereinbarungen geschlossen wurden. Nur so können wir auf dem Erreichten aufbauen. Eine nachhaltige Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes kann allerdings nur gelingen, wenn der Bund die notwendigen Gelder über das Jahr 2022 hinaus dauerhaft für die begonnenen Maßnahmen zur Verfügung stellt."

Mehr Qualität und weniger Gebühren

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Dabei fließen etwa zwei Drittel der durch die Länder verplanten Gelder in Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und ein Drittel in die Verbesserung der Teilhabe durch Gebührenentlastung. Im Bereich Qualität setzen die Länder Schwerpunkte bei der Verbesserung des Personalschlüssels, bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie bei der Entlastung von Leitungskräften. Einzelheiten zur Bilanz der Gute-KiTa-Verträge finden sich in einem Fakten-Papier.

Kindertagesbetreuung bundesweit weiterentwickeln

Die Kindertagesbetreuung soll sich überall in Deutschland weiterentwickeln. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gute-KiTa-Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der zehn Handlungsfelder mit welchen Maßnahmen investiert wird. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll. Einige Länder haben mit der Umsetzung der Maßnahmen nach dem Gute-KiTa-Gesetz bereits begonnen. Aber auch Länder, die erst jetzt mit der Umsetzung starten, bekommen den vollen Betrag für 2019 und können ihn in den Folgejahren nutzen. Es ist also gesichert, dass kein Euro der Gute-KiTa-Mittel verloren geht.