Ergänzendes Hilfesystem Deutlich kürzere Bearbeitungszeiten beim Fonds Sexueller Missbrauch

Damit Anträge an den Fonds Sexueller Missbrauch schneller bearbeitet werden können, hat die Geschäftsstelle des Fonds zusätzliches Personal eingestellt. Gleichzeitig wurden die Arbeitsabläufe neu strukturiert und vereinfacht. Dadurch konnte die Geschäftsstelle Bearbeitungsrückstände aus den zurückliegenden Jahren nahezu vollständig abarbeiten. Eine bessere telefonische Erreichbarkeit erhöht zudem den Service. In Kürze soll außerdem ein einfacheres Antragsformular erscheinen.

Die neuen Bearbeitungszeiten

Der neue Regelbetrieb mit kürzeren Bearbeitungszeiten soll künftig dazu führen, dass 

  • Anträge binnen drei Monaten bearbeitet werden, wenn die Clearingstelle nicht beteiligt wird,
  • Anträge binnen vier Monaten bearbeitet werden, wenn die Clearingstelle beteiligt wird,
  • Rechnungen binnen eines Monats bearbeitet werden. Auszahlungen erfolgen über die Bundeskasse Trier. Dieser Schritt dauert circa eine Woche.

Die Clearingstelle

Manche Anträge weisen Besonderheiten im Fall oder bei den beantragten Leistungen auf. Dann holt die Geschäftsstelle vor der Entscheidung den Rat der Clearingstelle ein. Das ist ein unabhängiges Gremium aus Betroffenen und Fachleuten. Weil die Clearingstelle ehrenamtlich arbeitet, trifft sie sich nur in bestimmten Abständen, um über die Anträge zu beraten. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit bis zu einer Entscheidung.

Der Fonds Sexueller Missbrauch

Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich besteht seit Mai 2013 als Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene, die als Kinder und Jugendliche im familiären Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben. Er bietet niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfen, die bei der Abmilderung und Überwindung von heute noch bestehenden Folgeschäden des Missbrauchs unterstützen sollen. Betroffene können Sachleistungen wie zum Beispiel Therapien beantragen.