Bundestag berät über Bundeskinderschutzgesetz

Eine junge Frau hält den Fuß eines Babys in ihrer Hand.
Kinder durch Prävention und Intervention schützen

Der Bundestag hat am 1. Juli in erster Lesung über das Bundeskinderschutzgesetz beraten. Das Bundeskinderschutzgesetz erfährt in vielen wichtigen Aspekten über die Parteigrenzen hinweg einen breiten Zuspruch. Mit dieser großen Unterstützung wird das Gesetz ein neues, gestärktes Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung für die Kinder in Deutschland schaffen.

"Mit dem Bundeskinderschutzgesetz werden wir zukünftig die Kinder in unserem Land umfassender und wirksamer vor Vernachlässigung und Misshandlung schützen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues. "Hierzu werden wir vor allem die Frühen Hilfen für schwangere Frauen und werdende Väter stärken", so Dr. Hermann Kues.

Das Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz bringt Prävention und Intervention gleichermaßen voran und stärkt die Akteure im Kinderschutz. Das Gesetz bezieht alle ein, die für den Schutz unserer Kinder Verantwortung tragen. dazu zählen alle staatlichen Ebenen wie Bund, Länder und Kommunen, alle Akteure im Kinderschutz, Eltern und Familien sowie systemübergreifend verschiedene Sozialleistungssysteme.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:

  • Der Auf- und Ausbau Früher Hilfen sowie verlässlicher Netzwerke: Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen und zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
  • Die Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen, die Familien in belastenden Lebenslagen bis zu ein Jahr nach der Geburt des Kindes begleiten: Das Bundesfamilienministerium wird im Rahmen einer Bundesinitiative ab 2012 jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen, damit innerhalb von vier Jahren der Einsatz von Familienhebammen in Deutschland durch insgesamt 120 Millionen. Euro deutlich verbessert werden kann.
  • Verbindliche fachliche Standards im Kinderschutz: Das Gesetz verpflichtet zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Bei den Beratungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" ist deutlich geworden, dass eine höhere Verbindlichkeit fachlicher Standards im Kinderschutz dringend notwendig ist, um Kinder wirksamer vor Gefahren zu bewahren.
  • Der Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe: Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche wird mit den Trägern vereinbart, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
  • Verhinderung des "Jugendamts-Hopping": Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt alle notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, um das Kind wirksam zu schützen.
  • Klarheit für Berufsgeheimnisträger bei der Informationsweitergabe ans Jugendamt: Häufig erkennen Ärzte oder andere Berufsgeheimnisträger die Gefährdung eines Kindes als erste. Hier wird es klare Regelungen geben, die die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, aber auch die Brücke zum Jugendamt schlägt. Bei "akuter Kindeswohlgefährdung" können Ärzte so künftig wichtige Informationen weiter geben - ohne Angst, sich strafbar zu machen.
  • Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden: Allerdings nur dann, wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.

Nach den Beratungen im Bundestag wird das Bundeskinderschutzgesetz abschließend nochmals dem Bundesrat vorgelegt.Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.