Kristina Schröder: Neue Qualität im Kinderschutz durch neues Bundeskinderschutzgesetz

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 6. Mai bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderschutzbundes das neue Bundeskinderschutzgesetz vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, eine neue Qualität im Kinderschutz zu erreichen. "Die Regelungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes machen es nun möglich, dass wir einerseits wirkungsvoll eingreifen, bevor es zu spät ist, und wir es andererseits erst gar nicht so weit kommen lassen", erklärte die Bundesfamilienministerin.

Knapp 250 Delegierte aus den Orts-, Kreis- und Landesverbänden sowie der Bundesvorstand des Deutschen Kinderschutzbundes diskutierten im Rahmen der Bundesmitgliederversammlung über einen modernen Kinderschutz in Deutschland. "Moderner Kinderschutz basiert für mich auf Kooperation - auf der respektvollen und effektiven Zusammenarbeit aller Akteure - sei es politisch, fachlich, im Verband oder in und mit der Familie", so die Bundesfamilienministerin.

Das Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat am 16. März das neue Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

Bereits in den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen vielfältige Anstrengungen unternommen, um Lücken im Kinderschutz zu identifizieren und zu schließen. Hierzu zählen insbesondere das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" des Bundesfamilienministeriums, die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen sowie zahlreiche Kinderschutzkonzeptionen in Ländern und Kommunen.

Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.