Haushaltsdebatte Bundestag berät Haushaltsentwurf 2023

Der Deutsche Bundestag hat am 6. September den Haushaltsentwurf für 2023 beraten. Mit dem Entwurf konnte für das Bundesfamilienministerium erreicht werden, dass sich der Gesamtetat um 280 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2022 erhöht. Damit sind für das Bundesfamilienministerium im Einzelplan 17 rund 12,88 Milliarden Euro vorgesehen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte in ihrer Rede insbesondere die Bedeutung der kommenden Entlastungen für Familien mit Kindern.

Wichtige Einzelposten im Haushaltsentwurf sind: 

Gesetzliche Leistungen für Familien

Die Inanspruchnahme des Elterngeldes sowie die Geburtenzahlen sind weiterhin hoch. Deshalb stehen für das Elterngeld insgesamt 8,28 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Kinderzuschlag wird seit dem 1. Juli 2022 durch einen Sofortzuschlag ergänzt. Im Haushaltsjahr 2023 stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,4665 Milliarden Euro zur Verfügung, eine Steigerung gegenüber 2022 von 101 Millionen Euro. Für Unterhaltsvorschussleistungen sind 1,06 Milliarden Euro und damit 40 Millionen Euro mehr als 2022 vorgesehen.

Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit

Mit dem Corona-Aufholpaket wurde über vielfältige Maßnahmen ein erster Ausgleich für pandemiebedingte Belastungen für Kinder, Jugendliche und Familien geschaffen. Die Belastungen junger Menschen bis hin zu psychischen und physischen Erkrankungen wirken jedoch länger nach. Daher sind im Anschluss an das Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro in 2023 vorgesehen.

Mittel für Aufgaben der freien Jugendhilfe

Nach dem Rekordwert von über 296 Millionen Euro im Haushalt 2022 aufgrund der zusätzlichen Mittel aus dem Corona-Aufholpaket werden mit dem Haushalt 2023 Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe von 224 Millionen Euro bereitgestellt. Dies bedeutet einen Zuwachs gegenüber dem Finanzplanungsansatz von gut 76 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln kann die Arbeit der zahlreichen bundeszentralen Organisationen und Einrichtungen gut abgesichert werden.

"Demokratie leben!" und "Menschen stärken Menschen"

Das Programm "Demokratie leben!" wird gegenüber 2022 um 16,5 Millionen Euro verstärkt. Damit werden in 2023 182 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Programm "Menschen stärken Menschen" sind in 2023 wieder 18 Millionen Euro vorgesehen. Beide Programme werden in einem Haushaltstitel zusammengefasst, der damit ein Volumen von 200 Millionen Euro umfasst.

Mehrgenerationenhäuser

Für die Mehrgenerationenhäuser stehen im Jahr 2023 nach dem Ende des Corona-Aufholpakets wieder rund 23 Millionen Euro zur Verfügung.

Wohlfahrtsverbände

Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen werden 2023 insgesamt rund 39 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Fonds Sexueller Missbrauch

Aus dem Fonds sexueller Missbrauch werden Betroffenen angemessene Unterstützungs- und Hilfeleistungen gewährt. Im Haushalt 2023 sind zusätzlich 37 Millionen Euro zur Sicherstellung der Liquidität des Fonds eingeplant.

Freiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste werden 2023 Mittel in Höhe von rund 328 Millionen Euro bereitstehen: 207,2 Millionen Euro für den Bundesfreiwilligendienst und 120,7 Millionen Euro für die anderen Freiwilligendienste.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist mit zehn Millionen Euro jährlich dauerhaft gesichert. Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält fünf Millionen Euro jährlich.

Frühkindliche Bildung und Qualität in der Kindertagesbetreuung fördern

Für die Förderung frühkindlicher Bildung durch verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ist in den Jahren 2023 und 2024 im Einzelplan 60 eine Vorsorge in Höhe von bis zu jeweils 2 Milliarden im Bundeshaushalt vorgesehen.