Der Bundesrat hat am 10. Juli dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen zugestimmt. Bereits am 18. Juni hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter in Deutschland.
"Ich bin sehr froh, dass der Bundesrat das Gesetz gegen die Flut von Bildern vergewaltigter Kinder im Internet gebilligt hat. Damit findet Deutschland Anschluss an zahlreiche zivilisierte Länder, die bereits seit Jahren entschlossen gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen", sagte Ursula von der Leyen. "Es gilt der Grundsatz Löschen vor Sperren. Wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht an die Quellen herankommen, dann sind künftig alle Zugangsanbieter in Deutschland verpflichtet, die vom BKA identifizierten Inhalte zu sperren", so die Bundesfamilienministerin weiter.
Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. August in Kraft treten. Provider, die noch Zeit für die technische Umsetzung benötigen, haben dann noch eine Aufschubfrist von sechs Monaten bis Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Und das mache deutlich, so die Ministerrin, dass Deutschland es ernst meint im internationalen Kampf gegen Kinderpornografie.