Bundesrat billigt Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Manuela Schwesig hält eine Rede im Bundesrat
Manuela Schwesig im Bundesrat© Bildnachweis: Bundesrat

Am 19. Dezember hat der Bundesrat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gebilligt. Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. In ihrer Rede vor der Länderkammer betonte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig: "Das Gesetz gibt Sicherheit und verschafft Freiräume. Wir unterstützen damit Menschen, die einfach das tun, was für unsere Gesellschaft wichtig ist. Das ist für viele Menschen eine wichtige Unterstützung."

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verzahnt und weiterentwickelt.

Pflegeunterstützungsgeld

Künftig wird die zehntägige Auszeit, die Beschäftigte schon heute nehmen können, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation für einen Angehörigen organisieren müssen, mit einer Lohnersatzleistung - dem Pflegeunterstützungsgeld - verknüpft.

Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Mit dem Gesetz wird darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt. Beschäftigte können sich damit bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Neu ist auch der Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, das dabei helfen soll, den Verdienstausfall abzufedern, der entsteht, wenn Beschäftigte die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes  in Anspruch nehmen.