Miteinander - Füreinander Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus": Neue Förderphase beginnt

Franziska Giffey am Redepult vor einer Präsentation zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
Franziska Giffey startet die neue Förderphase des Bundesprogramms "Mehrgenerationenhaus"© Jørg Carstensen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat am 23. Februar das neue Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander (2021-2028)" gestartet. Damit wird die Laufzeit des Programms für die bundesweit rund 530 Begegnungsorte um weitere acht Jahre sichergestellt.

Franziska Giffey:

"Die Mehrgenerationshäuser sind ein unverzichtbarer Teil der sozialen Infrastruktur unseres Landes. Sie stärken den Zusammenhalt vor Ort und haben mit ihren vielen ehrenamtlich Aktiven gerade während der Pandemie gezeigt, dass soziale Nähe trotz räumlicher Distanz möglich ist. Der Fokus des neuen Bundesprogramms ist es, unsere Demokratie und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, digitale Kompetenzen zu fördern und sich für ökologische Nachhaltigkeit zu engagieren. Die Mehrgenerationenhäuser sollen dazu beitragen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten zu schaffen - für alle Menschen, die in Deutschland leben. Gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse fangen im Konkreten mit der Begegnung von Menschen an. Die Mehrgenerationenhäuser sind großartige Orte dafür."

Das Bundesprogramm setzt in der neuen Förderphase die enge Zusammenarbeit der Mehrgenerationenhäuser mit ihren Kommunen sowie die flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung fort. Bereits von 2017 bis 2020 legte das Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus" einen Schwerpunkt darauf.

Mit niedrigschwelligen Informations-, Beratungs- und Begegnungsangeboten bieten die Einrichtungen Raum für gemeinsame Aktivitäten, fördern das freiwillige Engagement aller Altersgruppen und stärken das nachbarschaftliche Miteinander in der Kommune. Das Bundesprogramm ist Teil eines gesamtdeutschen Fördersystems, das strukturschwache Regionen langfristig unterstützt.

Mit Beginn der neuen Förderphase schließt das Bundesfamilienministerium zudem eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Das Ziel ist die Zusammenarbeit im Bereich Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsförderung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise Pflege auszubauen.

Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit: 

"Durch die leicht zugänglichen Angebote können sowohl die Nutzerinnen und Nutzer als auch die in den Mehrgenerationenhäusern ehrenamtlich Engagierten zusätzliche Kompetenzen erwerben und neue Kontakte aufbauen. Das kann ihnen helfen, eine Ausbildung oder eine neue Beschäftigung zu finden. Mehrgenerationenhäuser tragen damit zur Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft bei."

Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen fördern

Im neuen Bundesprogramm wird auch die Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fortgesetzt. Das erfolgt im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 mit dem durch das BMBF geförderten Sonderschwerpunkt "Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen". Seit 2018 können die Mehrgenerationenhäuser für Angebote in diesem Bereich einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen. Im Jahr 2021 nehmen 170 Mehrgenerationenhäuser teil und bieten Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten eine erste Beratung, alltags- und praxisbezogene Unterstützungsangebote und unkomplizierte Hilfe.

Bundeszuschuss wird erhöht

In 2020 und 2021 ist es dank guter Haushaltslage gelungen, die Programmmittel um 5,45 Millionen Euro auf insgesamt 22,95 Millionen Euro zu erhöhen. Dadurch konnte der Bundeszuschuss für die Mehrgenerationenhäuser auf 40.000 Euro angehoben werden. Es ist auch Ziel, diesen erhöhten Zuschuss in der Haushaltsplanung für 2022 und der weiteren Finanzplanung fortzuschreiben.

Die Fördermittel dürfen flexibel als Personal- oder Sachkosten eingesetzt werden. Neben dem jährlichen Bundeszuschuss erhalten alle Mehrgenerationenhäuser auch im neuen Bundesprogramm weiterhin eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr von Kommune, Landkreis und/oder (anteilig) vom Land.

Mehrgenerationenhäuser fachlich begleiten

Zusätzliche Unterstützung erhalten die Mehrgenerationenhäuser vom Bundesfamilienministerium. Das erfolgt im Rahmen der Programmbegleitung durch fachliche Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und bei der Qualitätssicherung. Alle Mehrgenerationenhäuser sind im neuen Bundesprogramm erstmals verpflichtet, regelmäßig ein selbst gewähltes Review-Verfahren durchzuführen, an dem die jeweilige Standortkommune zu beteiligen ist.