88 Projekte gegen Armut und Ausgrenzung

Die Parlamentarischen Staatssekretärinnen Elke Ferner und Gabriele Lösekrug-Möller (von links)
Die Parlamentarischen Staatssekretärinnen Elke Ferner und Gabriele Lösekrug-Möller (von links)© Bildnachweis: BMAS

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 22. Februar in Berlin den offiziellen Auftakt für 88 Projekte gegen Armut und Ausgrenzung gegeben. Die Projekte werden aus Mitteln des "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen" (EHAP) und mit zusätzlichen Bundesmitteln gefördert. Mit den Projekten sollen neuzugewanderte Unionsbürger und deren Kinder in die Gesellschaft integriert werden. Ein weiteres wichtiges Ziel des EHAP ist die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Deshalb richtet sich der Fonds auch an wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.

Familien und Kinder besonders schützen

Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, sagte: "Der Schutz von Kindern und Familien steht für uns an erster Stelle. Das Bundesfamilienministerium setzt sich dafür ein, dass neuzugewanderte Eltern unsere Hilfs- und Unterstützungsstrukturen kennen und nutzen - so können sie ihre Kinder besser unterstützen. Die Projekte des EHAP bilden eine Brücke in unsere Gesellschaft."

Zur EHAP-Auftaktveranstaltung kamen rund 200 Gäste ins Berliner Arbeits- und Sozialministerium, darunter auch der Generaldirektor der Europäischen Kommission, Michel Servoz. Die parlamentarische Staatssekretärin der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, betonte: "Wir halten Wort! Mit der Ausrichtung des Fonds leistet der Bund einen Beitrag zu der Zusage des Staatssekretärsausschusses vom 27. August 2014, besonders betroffene Kommunen bei der sozialen Integration von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern zu unterstützen."

EHAP-Förderung in Deutschland

Der EHAP ist ein neuer europäischer Hilfsfonds. Der EHAP in Deutschland  hat ein Fördervolumen von insgesamt 93 Millionen Euro, bestehend aus EHAP-Mitteln, Bundesmitteln und Eigenanteilen der Träger. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere zehn Prozent auf, sodass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. In die 88 Projekte, die zwischen Dezember 2015 und März 2016 ihre Arbeit aufnehmen, fließen in einer ersten Förderrunde bis Ende 2018 rund 60 Millionen Euro - davon 51 Millionen Euro aus EHAP-Mitteln und sechs Millionen Euro aus Bundesmitteln. Die Projekte haben eine Laufzeit von maximal drei Jahren.

Bestehende Angebote unterstützen

In Kooperationen zwischen Kommunen und gemeinnützigen Trägern soll damit außerhalb der Gesellschaft stehenden Gruppen mehr soziale Teilhabe eröffnet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der geförderten Einrichtungen sollen hilfebedürftige Menschen beispielsweise auf öffentlichen Plätzen oder in prekären Wohnverhältnissen aufsuchen und an bestehende hilfegebende Beratungsstellen vermitteln beziehungsweise sie dorthin begleiten. Neuzugewanderten Kindern und deren Eltern sollen Wege in Angebote zur Betreuung und Bildung aufgezeigt werden, zum Beispiel Kindertagesstätten.

Mit dem EHAP werden keine neuen Strukturen geschaffen, sondern bestehenden Hilfestrukturen ergänzt und in ihrer Wirkkraft verstärkt. Der EHAP erfüllt damit eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und bestehenden Angeboten des regulären Hilfesystems.

Eine Liste der geförderten Projekte ist unter www.bmfsfj.de/ehap-projekte abrufbar.