Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen veröffentlicht

Dr. Ralf Kleindiek, Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Dr. Ralf Kleindiek© Bundesregierung / Denzel

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 13. Juli die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten freizügigkeitsberechtigten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen veröffentlicht.

Die Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist unter www.ehap.bmas.de zu finden. Damit startet auch die Interessenbekundung. Ab sofort können Kommunen in Kooperation mit Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern Vorschläge für lokale/regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen.

Ralf Kleindiek: "Kinder müssen die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen haben"

Das Ziel, zugewanderten Kindern von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen einen besseren Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verschaffen, ist zentrales Anliegen des Bundesfamilienministeriums.

"Kinder müssen die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen haben. Deshalb ist die frühe Bildung, die schon in der Kita beginnt, besonders wichtig. Dort werden die Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Wir setzen uns deshalb mit dem EHAP für die Förderung gerade jener Kinder und ihrer Eltern ein, die neu in unser Land gekommen sind", so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek.

Darüber hinaus werden wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen dabei unterstützt, Zugang zum regulären Hilfesystem zu finden.

EHAP: Förderperiode bis 2020

Der EHAP ist in Deutschland für die Förderperiode 2014-2020 mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rund 92,8 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. Ab Oktober 2015 können in einer ersten Förderphase Projekte in ganz Deutschland bis 31. Dezember 2018 gefördert werden. Danach ist eine weitere Förderphase vorgesehen.

Voraussetzung für die Förderung ist eine verbindliche Kooperation von einer Kommune mit einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege und/oder einem freigemeinnützigen Träger. Kooperationsverbünde werden mit einem Fördervolumen von bis zu einer Million Euro gefördert. Sie sollen in niedrigschwelligen Ansätzen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken. Den betroffenen Menschen soll geholfen werden, Zugang zu bestehenden Beratungsangeboten zu finden, wie beispielsweise zu Migrationserstberatung, medizinischer Beratung und Versorgung, sozialpsychiatrischem Dienst, Familienberatung, Schullaufbahnberatung, Jugendamt und Wohnungslosenhilfe.

Kinder von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern sollen an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung wie Kindertagesstätten und andere vorschulische Angebote herangeführt werden.

Projektideen einreichen

Projektideen können bis zum 14. August in elektronischer Form über das Internet-Portal www.zuwes.de eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht werden.