350 Millionen Euro KfW-Kredite für den Ausbau von Kitas

Eine Gruppe von Kindern im Kreis mir einer Erzieherin. Bildquelle: Meike Gronau
Kitas fördern Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Zwei neue, zinsgünstige Förderprogramme für den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten werden am 1. Februar vom Bundesfamilienministerium und der KfW Bankengruppe gestartet. Von 2013 bis 2015 stehen damit KfW-Kredite im Umfang von 350 Millionen Euro für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung. Das Bundesfamilienministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung. Die Förderung ist Bestandteil des Zehn-Punkte-Plans der Bundesregierung "Kindertagesbetreuung 2013".

Darlehen für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen

Für Kommunen stehen Darlehen aus dem Programm "IKK - Kita-Ausbau" zur Verfügung; diese können die Darlehen direkt bei der KfW beantragen. Kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe beziehungsweise als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, beantragen Darlehen über das Programm "IKU - Kita-Ausbau" bei ihren Hausbanken. Die Endkreditnehmer-Zinssätze beginnen beim IKK bei 0,10 Prozent im Jahr und beim IKU bei 1,00 Prozent im Jahr.

Investitionen fördern

Zu den förderfähigen Investitionen gehören der Neubau-, der Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Gründstücken und Immobilien, um neue Kitas für Kinder unter drei Jahren zu errichten, sind förderfähig.

Daneben können die Akteure in der Kinderbetreuung zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie zum Beispiel auf die Programmfamilien "IKK - Investitionskredit Kommune" und "IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen".