Darlehen für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen
Für Kommunen stehen Darlehen aus dem Programm "IKK - Kita-Ausbau" zur Verfügung; diese können die Darlehen direkt bei der KfW beantragen. Kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe beziehungsweise als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, beantragen Darlehen über das Programm "IKU - Kita-Ausbau" bei ihren Hausbanken. Die Endkreditnehmer-Zinssätze beginnen beim IKK bei 0,10 Prozent im Jahr und beim IKU bei 1,00 Prozent im Jahr.
Investitionen fördern
Zu den förderfähigen Investitionen gehören der Neubau-, der Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Gründstücken und Immobilien, um neue Kitas für Kinder unter drei Jahren zu errichten, sind förderfähig.
Daneben können die Akteure in der Kinderbetreuung zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie zum Beispiel auf die Programmfamilien "IKK - Investitionskredit Kommune" und "IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen".