Reform der Pflegeausbildung Verordnungen zum Pflegeberufegesetz verkündet

Pflegerinnen und Pfleger sitzen um einen Tisch und besprechen Patientenakten
Für bessere Ausbildungsbedingungen in der Pflege© BMFSFJ

Am 10. Oktober haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium zwei Verordnungen für die Pflegeberufe erlassen: eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie eine Ausbildungsfinanzierungsverordnung. Beide Verordnungen wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung tritt in zwei Stufen bis zum 1. Januar 2020 in Kraft, die Ausbildungsfinanzierungsverordnung bereits zum 1. Januar 2019.

Zuvor hatte der Bundesrat den veröffentlichten Fassungen am 21. September 2018 zugestimmt. Grundlage für die Verordnungen ist das Pflegeberufegesetz, das am 24. Juli 2017 verkündet wurde und stufenweise bis zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe enthält unter anderem ergänzende Regelungen zu Struktur und Organisation der Ausbildungen sowie zu Inhalten und zum Verfahren der staatlichen Prüfungen. In der Ausbildungsfinanzierungsverordnung werden die Einzelheiten des Finanzierungsverfahrens für die berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie die Durchführung statistischer Erhebungen geregelt.

Zum Hintergrund

Mit der Reform der Pflegeberufe wurden die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz geregelten Ausbildungen im Pflegeberufegesetz (PflBG) neu geregelt. Es wird eine dreijährige, generalistische berufliche Ausbildung mit dem Abschluss "Pflegefachfrau"/"Pflegefachmann" eingeführt. Dabei besteht die Möglichkeit für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung mit dem Abschluss "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" zu wählen.

Weitere Neuerungen sind insbesondere die Abschaffung des Schulgelds und die tatsächliche Sicherstellung einer angemessenen Ausbildungsvergütung. Mit der neuen hochschulischen Pflegeausbildung werden zusätzliche Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet. Damit wird die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet.