Die Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes ist am 13. Dezember 2001 in Kraft getreten. Den Text der Wahlverordnung nebst Begründung finden Sie in der Broschüre "Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes".
Sie können hier die aktuelle, nicht-amtliche Fassung des Gesetzes abrufen. Die amtliche Fassung des Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.