Kinder tragen ein T-Shirt "Starkmachen für Kinderrechte"
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Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes besteht aus insgesamt 54 Artikeln und basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang.

  • Die Rechte von Kindern stehen im Alltag oft in Konflikt mit anderen Interessen. Aber die VN-Kinderrechtskonvention sagt klar: Das Kindeswohl hat Vorrang.

Aktuell

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Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2026 mit rund 4 Milliarden Euro dabei, die frühkindliche Bildung zu verbessern. Sachsen hat nun die Vereinbarung über die Verwendung der Mittel in 2025 und 2026 unterzeichnet.

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Kinder und Jugendliche sind bei der Nutzung beliebter Online-Plattformen nicht ausreichend geschützt. Welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen notwendig sind, zeigt der neue Jahresbericht von jugendschutz.net.

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Mit nachhaltigen bundesweiten Strukturen wird künftig sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gezielt bekämpft, systematisch aufgearbeitet und verhindert. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz nun zugestimmt.