Ungewollte Schwangerschaft Hilfen für Schwangere mit Anonymitätswunsch und vertrauliche Geburt

Wenn Frauen ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung anonym halten wollen, können sie die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt wahrnehmen. Das seit 2014 geltende Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung - entweder in einer Klinik oder bei einer Hebamme. Das Gesetz garantiert Müttern außerdem 16 Jahre lang Anonymität.

Während der Schwangerschaft und nach einer vertraulichen Geburt beraten, betreuen und begleiten Schwangerschaftsberatungsstellen die Frauen, um ihnen bei Konflikten zur Seite zu stehen und Wege für ein Leben mit Kind aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau, ihr Kind dauerhaft abzugeben, wird es zur Adoption freigegeben. Vertraulich geborene Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen.

Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung erstmals ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt.

Hilfe und Rechtsanspruch auf anonyme Beratung

Durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt sollen auch Schwangere für die Annahme von Unterstützung und Hilfe gewonnen werden, die bisher nicht den Weg in eine Beratungsstelle gefunden haben.

Damit die Hilfe auch wirklich bei ihnen ankommt, hat das Bundesfamilienministerium eine Reihe von Maßnahmen entwickelt:

  • Hilfetelefon "Schwangere in Not": Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden täglich unter der Nummer 0800 40 40 020 erreichbare Hilfetelefon ist eine erste Anlaufstelle. Es bietet vertrauliche, auf Wunsch anonyme Beratung in insgesamt 19 Sprachen an. Mit dem Hilfetelefon wird Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen, eine Brücke ins bestehende Hilfesystem gebaut. Das Hilfetelefon soll für die betreffenden Frauen den Weg zu qualifizierten Beraterinnen in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen aufzeigen, wo sie ebenfalls anonyme und kostenlose Beratung erhalten.
  • Online-Angebot: Informationen und anonyme Beratung gibt es auch online.
  • Informationskampagne: Die Bundesregierung informiert über die Hilfen für Schwangere und insbesondere über den Anspruch auf anonyme Beratung in den Schwangerschaftsberatungsstellen.

Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der anonymen Hilfen für Schwangere erfolgte durch das Bundeskinderschutzgesetz. Der Rechtsanspruch auf anonyme Beratung wurde durch das Gesetz auf alle Beratungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ausgeweitet (Paragraph 2, Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes).

Frauen nehmen Hilfe an

Die Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt aus dem Jahr 2017 hervor. Der Bericht basiert auf einer Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes.

Die positiven Effekte des Gesetzes bestätigt eine weitere Auswertung aus dem Jahr 2019. Demnach gab es seit der Einführung vor fünf Jahren mehr als 2200 Beratungen zum Thema vertrauliche Geburt in Schwangerschaftsberatungsstellen. Etwa 20 Prozent der Frauen entschieden sich für eine vertrauliche, und damit eine sichere Geburt, etwa 40 Prozent dafür, ihr Kind selbst groß zu ziehen oder es zur Adoption frei zu geben. Bis Ende August 2022 wurden rund 1000 Kinder vertraulich geboren.

Forschungsprojekt anonymer Geburt und Babyklappen

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt basiert auf Ergebnissen der Studie "Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland". Diese hatte die Motive und Probleme von Frauen untersucht, die eine Babyklappe oder das Angebot einer anonymen Geburt nutzten. Die Studie zeigte, dass sowohl die betroffenen Frauen als auch andere an der anonymen Kindesabgabe beteiligte Personen verunsichert waren, wie sie sich rechtssicher zu verhalten haben. Betroffenen Kindern blieb oftmals ein Leben lang die Kenntnis ihrer Herkunft verborgen. Die vom Bundesfamilienministerium beim Deutschen Jugendinstitut in Auftrag gegebene Studie wurde von Juli 2009 bis Oktober 2011 durchgeführt.