Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" Der NAP-Ausschuss als Austausch-, Vernetzungs- und Kommunikationsplattform zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) lebt vom Zusammenwirken der verantwortlichen Akteurinnen und Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Als zentrales Arbeitsgremium wurde daher der NAP-Ausschuss ins Leben gerufen. Mit dem NAP-Ausschuss gibt es in Deutschland erstmals ein Gremium, das einen regelmäßigen auf Bundesebene koordinierten Austausch zu Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen zwischen Akteurinnen und Akteuren aller politischen Ebenen und Zuständigkeitsbereiche, der zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie wissenschaftlichen Expertinnen und Experten ermöglicht. Mit seinen rund 50 Mitgliedern besteht der Ausschuss ungefähr zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesressorts, der Länder und Kommunen sowie zur anderen Hälfte Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Wissenschaft. Benachteiligte Kinder, Jugendliche und ihre Familien sollen über die sie vertretenden Organisationen (Wohlfahrts-, Jugend-, Familien- und Kinderrechteorganisationen) eingebunden werden. Ebenso werden Kinder und Jugendliche gehört und mittels konsultativer Beteiligung und qualitativer Erhebungen einbezogen.

Der Ausschuss hat die Aufgabe, Kernpunkte der Umsetzung und der Berichterstattung an die Europäische Union (EU) zu erörtern, konkrete Handlungsansätze zu identifizieren und relevante Themen zu diskutieren. Als Austausch-, Vernetzungs- und Kommunikationsplattform bringt er alle relevanten Akteurinnen und Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen. Sie arbeiten gemeinsam daran, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, gerechte Chancen zu garantieren sowie Armutsfolgen und soziale Ausgrenzung junger Menschen zu bekämpfen. 

Überblick über die bisherige Arbeit im NAP-Ausschuss

Der NAP-Ausschuss tagt zwei Mal im Jahr und begleitet die Umsetzung des NAP bis vorerst 2030. Geleitet wird der Ausschuss von der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin Ekin Deligöz.

Am 27. September 2023 fand auf Einladung der Kinderchancen-Koordinatorin die konstituierende Sitzung des NAP-Ausschusses in Berlin statt: Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter aller politischen Ebenen und Zuständigkeitsbereiche sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen tauschten sich über die thematische Schwerpunktsetzung und Aufgaben des NAP-Ausschusses, die Arbeit der Servicestelle (ServiKiD beim DJI) sowie die geplanten Berichte an die Europäische Union (EU) aus. 

Vor- und nachbereitet werden die Sitzungen vom Steuerungskreis des NAP-Ausschusses, in dem das Bundesfamilienministerium, die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vertreten sind.

Im Anschluss an die erste Sitzung des NAP-Ausschusses formierten sich erste Arbeitsgruppen: 

  • Seit Januar 2024 berät eine Arbeitsgruppe “Monitoring“, bestehend aus Mitgliedern des NAP-Ausschusses, bei der Erstellung des ersten Berichts, der Ende 2024 der EU vorgelegt werden soll.
  • Im Januar 2024 nahm die Begleitgruppe “Kommunale Armutsprävention“ ihre Arbeit auf: Sie berät bei der Erstellung zweier Expertisen zur kommunalen Armutsprävention, die für den Bericht an die EU erstellt werden. Ziel der Begleitgruppe ist es, die Expertisen aus der Praxis heraus zu spiegeln und die Rückanbindung an den NAP-Ausschuss sicherzustellen.


Auf Einladung der Nationalen Koordinatorin für Kinderchancen, Ekin Deligöz, und des Bundesfamilienministeriums trafen sich am 30. November und 1. Dezember 2023 Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Ländern, Bund und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Fachkonferenz "Armutsprävention vor Ort". Im Mittelpunkt stand die Entwicklung gemeinsamer Strategien und wirksamer Instrumente zur Bekämpfung von Kinderarmut. In sechs Workshops diskutierten die rund 100 Teilnehmenden über unterschiedliche Schwerpunkte kommunaler Armutsprävention. Im Fokus standen beispielsweise die Rolle der Jugendhilfeplanung, die rechtlichen Herausforderungen sowie Faktoren, die für das Gelingen des Auf- und Ausbaus integrierter kommunaler Gesamtstrategien relevant sind.

Wer wird an der Umsetzung der Kindergarantie der Europäischen Union beteiligt?

Während der gesamten Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung des Aktionsplans soll

"die Einbeziehung von regionalen, lokalen und anderen zuständigen Behörden, Kindern und einschlägigen zivilgesellschaftlichen Interessenträgern, Nichtregierungsorganisationen, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen, die für die Förderung der sozialen Inklusion und Integration, der Rechte des Kindes, der inklusiven Bildung und der Nichtdiskriminierung zuständig sind, einschließlich nationaler Gleichstellungsstellen sichergestellt werden." (Ratsempfehlung EU-Kindergarantie, Artikel 11e)