Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" Der Nationale Aktionsplan steht im europäischen Kontext

Eine Frau mit der Europa-Flagge
Europa familienfreundlich gestalten© iStock/MarianVejcik

Im Juni 2021 hat der Rat der Europäischen Union (EU) einstimmig die Empfehlung beschlossen, eine Europäische Garantie für Kinder (European Child Guarantee) einzuführen. Im Vorfeld hatte sich die Bundesregierung aktiv eingebracht, ein Konzept zur Umsetzung der EU-Kindergarantie auszuarbeiten. Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 hatten 24 Mitgliedstaaten eine Erklärung unterzeichnet, mit der sie der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie den Weg geebnet haben.

Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 den Zugang bedürftiger Kinder zu wichtigen Diensten zu garantieren:

"einen effektiven und kostenlosen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zu Gesundheitsversorgung; der effektive Zugang zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum." (Ratsempfehlung EU-Kindergarantie, Artikel 4 a, b)

Gemeinsam mit sechs anderen Mitgliedstaaten hat sich Deutschland an einem von der EU-Kommission und UNICEF durchgeführten Pilotprojekt zur Umsetzung der EU-Kindergarantie beteiligt. Im Dezember 2021 erschien ein durch UNICEF beauftragter Deep Dive-Bericht zur Situation in Deutschland. Dieser enthält eine Zusammenstellung und Analyse relevanter sowie effektiver Programme und Maßnahmen in Deutschland und bildete eine wichtige Grundlage für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans.

Wie wird die Kindergarantie zu einem gemeinsamen europäischen Erfolg?

Um die Kindergarantie zu einem Erfolg in Europa zu machen, soll bei der Umsetzung

"gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, den Nationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Garantie für Kinder und dem Ausschuss für Sozialschutz" darauf hingearbeitet werden, "das wechselseitige Lernen zu erleichtern, Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen und Folgemaßnahmen zu den Maßnahmen zu ergreifen." (Ratsempfehlung EU-Kindergarantie, Artikel 12b)

Überblick über den bisherigen Prozess

Auf einer internationalen Konferenz der französischen Ratspräsidentschaft unterzeichneten die Mitgliedstaaten im März 2022 eine Erklärung zur Situation der Kinder in der Ukraine. Auf einer internationalen Tagung von COFACE Families Europe und der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen e.V. im September 2022 tauschten sich politische Verantwortungsträgerinnen und -träger aus den Mitgliedstaaten aus. Während eines Treffens von Expertinnen und Experten im November 2022 ging es insbesondere um die Umsetzung der Kindergarantie in Tschechien und Deutschland.

Eine internationale Konferenz der schwedischen Ratspräsidentschaft im Juni 2023 in Stockholm brachte die Unterzeichnung einer Erklärung zum Schutz von Kindern in der Ukraine und in Europa.

Wo gibt es weitere Infos zur Umsetzung der Kindergarantie in den Mitgliedstaaten?

Die EU-Kindergarantie ist zentraler Bestandteil des Aktionsplans der Kommission zur Europäischen Säule sozialer Rechte und ergänzt die umfassende Kinderrechtestrategie der EU.

Weiterführende Informationen zur Entstehung der Ratsempfehlung zur Europäischen Kindergarantie sowie zu ihrer Umsetzung finden sich auf den Seiten der EU-Kommission. Dort sind auch die bislang veröffentlichten Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten abrufbar. Eine Zusammenfassung der bereits entstandenen Aktionspläne hat das europäische Netzwerk Eurochild erstellt.