Familienferienstätten Familienurlaub unabhängig vom Einkommen

Kinder sitzen im Sommer auf einem Steg in Dambeck in Mecklenburg-Vorpommern
Kinder im Familienferienpark Dambeck© Familienferienpark Dambeck, Kratzeburg/OT Dambeck - Mecklenburg-Vorpommern

Familien unabhängig vom Einkommen einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen - das ist die Idee hinter mehr als 90 gemeinnützigen Familienferienstätten bundesweit. Zu finden sind sie im Katalog "Urlaub mit der Familie", den die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAGFE) jetzt für 2019/2020 veröffentlicht hat.

Nutzerfreundlicher Katalog

Damit Familien ihren Urlaub noch besser nach ihren eigenen Interessen planen könne, erscheint der Katalog "Urlaub mit Familie 2019/2020" in neuer Form: Erstmals hat jede Familienferienstätte ein eigenes Profil. Das erleichtert die Auswahl durch umfangreichere Informationen zu den Zielgruppen und Konzepten. Darüber hinaus enthält der Katalog eine Übersicht über die Voraussetzungen der Zuschussmöglichkeiten, wie etwa die Individualförderung der einzelnen Bundesländer.

Buchung und Beratung

Wer Interesse an einem Urlaub in einer Familienferienstätte hat, kann über das Portal www.urlaub-mit-der-familie.de eine Buchungsanfrage verschicken oder sich an die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wenden. Dort wird zu Zuschussmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern und zur Auswahl des Reiseziels beraten. Die Geschäftsstelle ist unter der Telefonnummer 0221 29 24 13 16 oder per Mail an info@bag-familienerholung.de zu erreichen.

Familienerholung fördern

Dem Bundesfamilienministerium ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Familien Ausgleich und Auszeit im Urlaub finden können. Dazu müssen sie Angebote vorfinden, die ihren besonderen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Mit diesem Ziel fördert das Bundesfamilienministerium seit über fünfzig Jahren den Bau und die Einrichtung gemeinnütziger Familienferienstätten.

Familienferienstätten stehen allen Familien offen, richten sich aber besonders an kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten oder zu pflegenden Angehörigen sowie an Familien mit geringem Einkommen. Diese profitieren in den meisten Häusern von Preisnachlässen. In einigen Bundesländern wird der Aufenthalt zusätzlich mit so genannten Individualzuschüssen ermöglicht, wenn ein bestimmtes Familieneinkommen unterschritten ist.