Elterngeld Fragen und Antworten zu den neuen Einkommensgrenzen im Elterngeld

Um die Vorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu verhindern, plant das Bundesfamilienministerium eine neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende: 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Hier finden Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. 

Warum muss beim Elterngeld gespart werden?

Auch für das Bundesfamilienministerium gelten die strikten Sparvorgaben des Bundesfinanzministers. Die vorgegebenen Einsparungen in seinem Haushalt muss das Bundesfamilienministerium über die gesetzliche Leistung Elterngeld, aber auch bei den freiwilligen Ausgaben, dem sogenannten Programmhaushalt, erbringen. Das Elterngeld ist der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesfamilienministeriums: 7,99 Milliarden Euro von 13,351 Milliarden Euro im Jahr. Die Spielräume sind daher sehr gering.

Besonders schmerzlich sind die dem Bundesfamilienministerium auferlegten strukturellen Einschnitte beim Elterngeld. Die steigenden Ausgaben für das Elterngeld müssen durch eine Gesetzesänderung gebremst werden. Aufgrund der Sparvorgaben sieht der Entwurf des Bundeshaushaltsfinanzierungsgesetzes vor, dass der Ansatz für das Elterngeld durch eine Verringerung der Anspruchsberechtigten abgesenkt wird.

Um die Vorgaben von Bundesfinanzminister und Bundeskanzler zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die Einkommensgrenze beim Elterngeld auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt wird. Damit ist es gelungen, eine Kürzung der Zahlbeträge zu verhindern.

Das Bundesfamilienministerium musste abwägen zwischen der schwierigen Entscheidung, eine eher kleine Gruppe von Eltern mit höherem Einkommen nicht mehr zu erreichen oder aber der großen Mehrheit von Eltern weiterhin eine Leistung bieten zu können, die in ihrer Wirkungsweise unverändert ist und damit ein Erfolgsmodell bleibt. Denn Befragungen zeigen, dass das Elterngeld für sehr gut verdienende Eltern eine weitaus geringere finanzielle Rolle spielt als für Mütter und Väter mit kleineren oder mittleren Einkommen. Während mehr als die Hälfte aller Eltern das Elterngeld in Befragungen als eine wichtige finanzielle Unterstützung während der Elternzeit bewerten, trifft das für gutverdienende Eltern nur bei einem guten Viertel der Befragten zu.

Seit wann gibt es das Elterngeld und warum wurde es eingeführt?

Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt. Es löste das Erziehungsgeld ab, das in seiner Ausgestaltung eine Aufgabenteilung mit verlängerten Erwerbsunterbrechungen von Müttern zugunsten des hauptverdienenden Vaters gefördert hatte.

Das Elterngeld orientiert sich am individuellen Einkommen der Eltern vor der Geburt. Es schafft einen teilweisen finanziellen Ausgleich, falls die Eltern nach der Geburt durch die Betreuung ihres Kindes weniger oder gar kein Einkommen haben. Damit wird Müttern und Vätern ein berufliches Kürzertreten für die Betreuung des gemeinsamen Kindes ohne große finanzielle Einschnitte ermöglicht. Das Elterngeld gibt den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in die Erwerbstätigkeit ebenso Raum wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie.

Das Elterngeld ist Familienleistung und Gleichstellungsinstrument in einem. Es ist keine klassische Sozialleistung, die darauf abzielt, Notlagen auszugleichen, zu überbrücken oder die umverteilt. Das Ziel des Elterngeldes ist, die breite Mitte der Gesellschaft zu erreichen.

Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbständige sowie für Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner.

Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten oder bei denen kein Einkommen wegfällt, weil sie in unverändertem Umfang vor und nach der Geburt teilzeiterwerbstätig sind, bekommen den Mindestbetrag von 300 Euro. Dies gilt auch für Eltern, die vor der Geburt Einkommen hatten und bei denen die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt.

Eltern, deren Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug (sogenanntes Elterngeld-Netto), bekommen den Höchstbetrag von 1800 Euro. Darüber hinausgehendes Einkommen wird nicht durch das Elterngeld ersetzt.

Kein Elterngeld erhalten derzeit Paare und getrennt Erziehende, die ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro haben und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen von 250.000 Euro haben. Diese Grenze soll einheitlich auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen abgesenkt werden.

Was soll sich beim Elterngeld ändern?

Es ist geplant, die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, einheitlich für Paare und Alleinerziehende auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festzulegen. Derzeit (für Geburten ab  1. September 2021) gilt die Grenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Weitere Änderungen beim Elterngeld sind im Zusammenhang mit den notwendigen Einsparungen im Haushalt nicht geplant, insbesondere bleiben der Mindest- und Höchstbetrag (300 Euro beziehungsweise 1800 Euro) unverändert.

Die Zahl der durch die Absenkung der Einkommensgrenze betroffenen Eltern, die zukünftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, liegt bei Einführung der Regelung im Jahr 2024 bei schätzungsweise 20.000 und steigt bis zum Jahr 2026 auf bis zu 60.000 Eltern an. Die rund 60.000 Paare stellen rund 4,5 Prozent aller elterngeldbeziehenden Paare dar.

Wo liegt die neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende?

Die Einkommensgrenze soll zukünftig für Paare und Alleinerziehende bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Das zu versteuernde Einkommen ist zu unterscheiden vom Bruttoeinkommen, das in der Regel deutlich höher als das zu versteuernde Einkommen ist.

Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden. Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte (zum Beispiel aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, Mieteinnahmen, und so weiter) abgezogen:

  • Sonderausgaben, 
  • Vorsorgeaufwendungen, 
  • individuelle Freibeträge und 
  • außergewöhnliche Belastungen 

Beispiele für ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro bei nichtselbstständiger Arbeit:

  • Ehepaar, noch ohne Kind: Bruttoeinkommen circa 180.000 Euro Bruttoeinkommen (jeweils circa 90.000 Euro pro Partnerin oder Partner) 
  • Alleinerziehende Person, ein Kind: circa 174.000 Euro Bruttoeinkommen

Bei weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten kann das Bruttoeinkommen auch noch höher liegen. Das individuelle zu versteuernde Einkommen wird durch das Finanzamt ermittelt. Der Betrag steht im Steuerbescheid.

Ab wann sollen die Änderungen gelten?

Die Änderungen sollen nach Planung des Bundesfamilienministeriums und abhängig vom weiteren parlamentarischen Verfahren voraussichtlich für Geburten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass für Eltern, deren Kind am oder nach dem 1. Januar 2024 geboren wird, die neue Einkommensgrenze gilt. Für Eltern, deren Kind bis einschließlich 31. Dezember 2023 geboren wird, gilt die aktuelle Regelung.

Der Kabinettbeschluss für das Haushaltsfinanzierungsgesetz, mit dem die Änderungen umgesetzt werden sollen, ist für August 2023 geplant.

Die Anpassungen im Überblick

Kachel zum Haushalt 2024

Um die Vorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen, soll die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende beim Elterngeld gesenkt werden

© BMFSFJ
Kachel zu den geplanten Einkommensgrenzen

Zwei Beispiele für ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro

© BMFSFJ
Kachel mit Kreisdiagramm und den einzelnen Posten im Etat des Bundesfamilienministeriums

Das Kreisdiagramm zeigt, im Etat des Bundesfamilienministeriums ist das Elterngeld der mit Abstand größte Einzelposten

© BMFSFJ
Kachel zu den Zukunftsaufgaben, die weiterhin finanziert werden können

Übersicht der wichtigen Zukunftsaufgaben, die weiterhin finanziert werden können

© BMFSFJ