Chancen und Teilhabe für Familien Allein- und Getrennterziehende fördern und unterstützen

Familien in Deutschland sind bunt und ganz unterschiedlich. Die meisten Eltern in Deutschland sind verheiratet, aber auch immer mehr Paare ohne Trauschein gründen eine Familie. Doch nicht jede Beziehung oder Ehe hält. Deshalb wachsen immer mehr Kinder bei einem Elternteil auf. Wenn Eltern getrennt leben, betreut überwiegend ein Elternteil das Kind - oder beide teilen sich die Erziehung partnerschaftlich auf.

In Deutschland gibt es mehr als acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Davon sind 18 Prozent alleinerziehend, also Mütter oder Väter, die allein mit ihren Kindern im Haushalt leben. In der Zeit von 1996 bis 2021 ist die Anzahl der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern von 1,3 Millionen auf knapp 1,5 Millionen angestiegen. Von den rund 13 Millionen Kindern unter 18 Jahren leben inzwischen 18 Prozent mit einem Elternteil im Haushalt. In neun von zehn Fällen ist dies die Mutter.

Studien zeigen, dass der Phase des Alleinerziehens oft andere Familienformen vorausgegangen sind beziehungsweise neue Formen folgen, etwa in Stief- oder Patchworkfamilien. Nach drei Jahren lebt fast ein Drittel der Alleinerziehenden in einer neuen Partnerschaft.

Gute Betreuungsangebote fördern Erwerbstätigkeit

Das Familienleben und den Beruf miteinander zu vereinbaren, ist für Alleinerziehende, die keine oder wenig Unterstützung durch den anderen Elternteil erhalten, besonders herausfordernd. Die Mehrzahl will ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften. Viele, die nicht erwerbstätig sind, würden gerne arbeiten. Rund 34 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind derzeit auf staatliche Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Das sind 559.000 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden (Stand 2022). Sie und ihre Familien sind besonders armutsgefährdet.

Damit Allein- und Getrennterziehende durch Erwerbstätigkeit unabhängig sein können, sind sie auf bedarfsgerechte Betreuungsangebote und ein familienfreundliches Arbeitsumfeld angewiesen. Daher profitieren sie vom Ausbau der Kinderbetreuung durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) und von dem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr sowie dem Ganztagsförderungsgesetz und dem KiTa-Qualitätsgesetz.

Der Entlastungsbetrag

Eine Vielzahl von Familienleistungen, zum Beispiel Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Kinderzuschlag tragen dazu bei, die finanzielle Situation für Alleinerziehende und ihre Kinder zu verbessern. Auch andere Sozialleistungen - beispielsweise das Wohngeld oder das neue Bürgergeld - unterstützen Alleinerziehende besonders.

Alleinerziehende haben höhere finanzielle Belastungen durch eine verteuerte Haushaltsführung zu tragen. Hier hilft gezielt der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser beträgt 4260 Euro im Jahr. Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.

Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können auf Antrag vom zuständigen Finanzamt als Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommensteuerveranlagung.


Der Unterhaltsvorschuss

Als spezielle Leistung für Alleinerziehende, deren Kind keinen, nicht regelmäßig oder nicht rechtzeitig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält, bekommen Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich.

Den Unterhaltsvorschuss gibt es für Kinder bis zum 12. Geburtstag. Ist das Kind schon älter, kann Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezogen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

Auf dem Familienportal finden Alleinerziehende weiterführende Informationen zu Leistungen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.