Ehrenamtliches Engagement fördern Gesetz zur Errichtung der Stiftung

Junge Mädchen beim Tanz
Mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich© BMFSFJ

Für etwa 30 Millionen Menschen, die sich in Deutschland ehrenamtlich in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Rettungsorganisationen, Umweltorganisationen, den Freiwilligendiensten und in der Wohlfahrtspflege engagieren, wird die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt eine zentrale Anlaufstelle sein. Ihr Ziel ist, die Engagierten bei den unterschiedlichen und vielfältigen Herausforderungen zu unterstützen. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern, aber auch in strukturschwachen und ländlichen Regionen sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen auf besondere Unterstützung angewiesen. 

Im Oktober 2019 hat das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu errichten. Am 30. Januar 2020 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf beschlossen, am 14. Februar wurde er vom Bundesrat gebilligt. Am 2. April 2020 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums und ein Ergebnis der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse".