Zweiter Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Titelseite des Berichts

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 auf Grundlage von § 14 Familienpflegezeitgesetz ins Leben gerufen und legt alle vier Jahre einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger vor. Heute nahm Frau Bundesministerin Paus den zweiten Bericht offiziell in Berlin entgegen. Der Bericht enthält neben einem konkreten Modell für eine verbesserte Familienpflegezeit und einer Lohnersatzleistung für pflegende Beschäftigte weitere Handlungsempfehlungen, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden kann. Dazu hat der Beirat unter anderem die besonderen Herausforderungen von pflegenden Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen und die Vereinbarkeitserfordernisse von Eltern pflegebedürftiger Kinder in den Blick genommen.