Kontopfändungsschutz: Wichtige Informationen für Hilfeempfängerinnen der Bundesstiftung Mutter und Kind

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Die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind sind nach§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Errichtungsgesetzes (MuKStiftG) grundsätzlich unpfändbar. Doch sobald das Geld auf den Konten der Hilfeempfängerinnen gutgeschrieben wird, können sie von Kontenpfändungen betroffen sein. Der neue Flyer informiert Hilfeempfängerinnen, wie die Leistungen der Stiftung vor Pfändung wirksam geschützt werden können, und ist damit auch für den Einsatz in Beratungsstellen geeignet.