Am 10. Oktober 2018 haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung erlassen. In dieser werden die Einzelheiten des Finanzierungsverfahrens für die berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie die Durchführung statistischer Erhebungen geregelt. Die Ausbildungsfinanzierungsverordnung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Zum Hintergrund
Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz teilweise zusammengeführt. Damit wird die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.