Gesetz Gesetz zum weiteren qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde mit dem "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau" ein viertes Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" eingesetzt.

Der Bund stellt den Ländern von 2017 bis 2020 weitere insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.