Ziel des Gesetzentwurfs zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) ist es, Kinder und Jugendliche in den Bereichen Beteiligung, Kinderschutz, Heimaufsicht sowie durch eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.
Der vom Deutschen Bundestag am 29. Juni verabschiedete Gesetzentwurf gliedert sich in folgende Regelungsbereiche, die in Teilen vom ursprünglichen Referentenentwurf abweichen:
Bessere Beteiligung
Die Beteiligung wird durch die Erweiterung des Beratungsanspruchs für Kinder- und Jugendliche sowie durch die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt.
Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Jugendamt stärken
Der Kinderschutz wird wirksamer vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten. Insbesondere erhalten Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen.
Ansprechperson außerhalb von Einrichtungen
Zur Verbesserung der Heimaufsicht werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche stärken, indem es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können.
Schutz von Kindern und Flüchtlingen
Weiterhin werden im Bereich des Kinder- und Flüchtlingsschutzes:
- die Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen konkretisiert und stärker reglementiert,
- die Aufgabe der Vermittlung von Medienkompetenz im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes klargestellt,
- die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert,
- der Schutz von Minderjährigen und Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt.
Bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote
Bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden unter anderem erreicht durch
- eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang,
- die Weiterentwicklung der inklusiven Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege,
- die Verringerung der Höhe der Kostenbeiträge von jungen Menschen in Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen sowie
- die Einführung von Steuerungsmöglichkeiten der Länder zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen.