Hospizarbeit und Palliativversorgung Selbstbestimmung bis zuletzt für Menschen mit schweren Behinderungen

Das Bild zeigt Stefan Zierke
Stefan Zierke eröffnet die Dialogveranstaltung im Bundesseniorenministerium© Krisztina Turna

Rund 70 gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer diskutierten mit Akteuren der Hospiz- und Palliativversorgung über besondere Herausforderungen, wenn es darum geht, dass schwerstkranke und sterbende Menschen mit schweren Behinderungen am Lebensende gut begleitet und versorgt werden.

Stefan Zierke:

"Wir erleben erstmals in Deutschland, dass eine Generation von Menschen mit schweren Behinderungen so alt wird, dass sie an alterstypischen Krankheiten erkranken und versterben. Die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, Förderung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Inanspruchnahme gesellschaftlicher Angebote, sind für das Bundesseniorenministerium wichtige Leitmotive auf dem Weg zu einem starken Deutschland. Menschen mit komplexen und schweren Beeinträchtigungen profitieren oftmals jedoch nicht in vollem Umfang von den Möglichkeiten der Hospizarbeit und der palliativen Versorgung, die auch ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Das Bundesseniorenministerium unterstützt deshalb den Dialog zwischen gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern und jenen, die Hospiz- und Palliativarbeit erbringen."

Selbstbestimmung und Teilhabe bis zum Lebensende

Im Mittelpunkt der erstmals von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin durchgeführten Dialogveranstaltung stand die Frage, wie es gelingen kann, die Versorgungs- und Betreuungssituation von Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen am Lebensende ihren Vorstellungen und Bedarfen entsprechend zu gestalten. Auf der Agenda standen deshalb Themen wie Patientenverfügungen, Möglichkeiten der Willensfindung und schwierige Gesprächsprozesse am Lebensende. Auf Grundlage der Veranstaltung sollen weitere Maßnahmen identifiziert werden, mit denen die in der Hospiz- und Palliativversorgung Tätigen und die Betreuerinnen und Betreuern in ihrer gemeinsamen Arbeit unterstützt werden können.

Untersuchungen zufolge sind circa 40 Prozent der gesetzlich Betreuten über 60 Jahre alt. Die Zahl älterer, schwerstkranker und sterbender Menschen mit zum Teil lebenslangen geistigen oder mehrfachen Behinderungen steigt kontinuierlich an.

Hospizarbeit verbessern und weiterentwickeln

In der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihren Handlungsempfehlungen wird die Notwendigkeit der besseren Betreuung von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen hervorgehoben. Das Bundesseniorenministerium fördert zur Umsetzung der Charta-Handlungsempfehlungen eine Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung.