Ministerium Geschichte des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen

Nach der Wahl zum zweiten Bundestag wurde 1953 als zusätzliches Ministerium das Bundesfamilienministerium geschaffen. Bereits 1954 berief der erste Familienminister der Bundesrepublik, Franz-Josef Wuermeling (CDU), einen mit zwölf Mitgliedern besetzten "Wissenschaftlichen Beirat". Den Vorsitz übernahm er selbst.

Es war ein "gemischter" Beirat, dem neben Expertinnen für Eheberatung und Müttererholung Vertreter der Familienverbände und Wissenschaftler angehörten. 1959 erfolgte eine Erweiterung des Beirats auf zwanzig Mitglieder. Damit sollte nicht zuletzt eine stärkere Ausrichtung des Beirats auf eine wissenschaftlich fundierte Beratung erreicht werden. Neue Mitglieder waren unter anderem die späteren Professorinnen und Professoren Elisabeth Pfeil, Helga Schmucker, Willi Albers, Wilfrid Schreiber und Hermann Schubnell, aber auch die Professoren Oswald von Nell-Breuning und Gerhard Wurzbacher. Noch im selben Jahr verzichteten die Nicht-Wissenschaftler im Beirat freiwillig auf ihr Stimmrecht, um die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Mitglieder in Beiratsvoten zu gewährleisten.

Die bis heute gültige Konstituierung des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim damaligen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Jahr 1970 fiel in die Zeit der Regierungsübernahme durch die Sozialliberale Koalition (ab 1969), in die Amtszeit der Familienministerin Käthe Strobel (SPD). Es war ein Zeitabschnitt, in dem auch die Vorbereitungsarbeiten stattfanden für den Zweiten Familienbericht, der unter dem Titel "Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe" die Aufmerksamkeit der Politik und der Öffentlichkeit insbesondere auf die Sozialisierungs- und Platzierungsfunktion der Familie zu richten bemüht war. Neu war der Versuch, über die Familienberichterstattung die Wissenschaftlichkeit der Beratung von Politik voranzutreiben und die oft leidenschaftliche ideologische Debatte über Familie zu versachlichen.

Ein Mehr an Rationalität in der Familienpolitik wurde gefordert durch eine Politik, die sich von emotionaler Beeinflussung trennt und sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Dazu bedürfe es einer Einigung auf die jeweils dringlichsten Zielsetzungen von Politik auf der Grundlage einer konkreten Analyse des aktuellen Handlungsbedarfs von Familien. Für beide Aufgabenstellungen wurde wissenschaftlicher Sachverstand und die völlige politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Berater als unabdingbar erachtet. Beides glaubte man, am ehesten gewährleistet zu sehen durch ein Gremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, das die Vielfalt seiner Kompetenzen selbst rekrutiert und seine in Kooperation miteinander erarbeiteten Stellungnahmen frei der Öffentlichkeit vortragen kann.