Ministerium Beirat für den Bundesfreiwilligendienst

Der Beirat tagt jährlich und besteht aus insgesamt 23 Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren berufen werden. Zu den Mitgliedern gehören Vertreterinnen und Vertreter der Zentralstellen des Bundesfreiwilligendienstes, der Kirchen, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände sowie sieben Bundessprecherinnen und Bundessprecher der Freiwilligen. Aufgaben und Zusammensetzung sind in § 15 des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) geregelt.

Der Beirat gewährleistet durch seine Besetzung eine praxisorientierte Beratung auf einer breiten gesellschaftlichen Basis und kann dem Bundesfamilienministerium dadurch Impulse für die weitere Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes geben.