Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ermöglicht Schwangeren, die aufgrund einer besonderen Notlage ihre Schwangerschaft nicht preisgeben möchten, ihr Kind anonym und medizinisch sicher - in einer Klinik oder bei einer Hebamme - auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden die betreffenden Frauen von den bundesweit rund 1600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet.
Das Gesetz baut auf die...