Bundesstiftung Mutter und Kind Hilfe und Beratung für Schwangere

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[Das Erklärvideo der „Bundesstiftung Mutter und Kind“ zeigt mithilfe von animierten Figuren wie Schwangere Hilfe und Beratung erhalten.]

Sprecherin

Die Geburt eines Kindes ist ein schönes Ereignis. Sie stellt werdende Mütter aber auch vor Aufgaben, oft schon während der Schwangerschaft. Wenn das Geld knapp ist, können angehende Mütter manchmal nicht so gut für ihr Kind sorgen, wie sie es gerne möchten.

[Zu sehen ist eine schwangere Frau, neben der eine Denkblase erscheint. In dieser taucht erst ein Portemonnaie mit Geldmünzen auf, dann ein Kinderwagen und Kleinkindkleidung, und schließlich ein Fragezeichen.]

Sprecherin

Hier hilft die Bundesstiftung Mutter und Kind. Bereits seit 1984 unterstützt sie bundesweit Schwangere in Notlagen durch zusätzliche finanzielle Hilfen.

[Es wird eine Deutschlandkarte gezeigt, auf der das Logo der „Bundesstiftung Mutter und Kind“ aufploppt.]

Sprecherin

Werdende Mütter können sich dazu an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort wenden. Denn nur dort können die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragt werden. Die Beratungsstellen können auch Auskünfte zu weiteren Hilfsangeboten für Schwangere geben, zum Beispiel über die Bundesstiftung Frühe Hilfen. Hierüber können auch Familienpatenschaften oder Familienhebammen vermittelt werden. Die umfassende Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, aber auch zu Fragen der Gesundheit und zu Behördengängen ist in der Regel kostenfrei und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.

[Man sieht eine schwangere Frau neben einer Beratungsstelle der Stiftung. Dann ist eine Beratungssituation im Innenraum nachgestellt.]

Sprecherin

Grundsätzlich können Frauen in einer Notlage während der Schwangerschaft, also bis spätestens zur Geburt des Kindes, einmal einen Antrag auf Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Wichtig ist, dass die werdende Mutter in Deutschland wohnt. Zunächst wird dann anhand von Einkommensnachweisen geprüft, ob eine Notlage vorliegt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass andere Hilfen nicht verfügbar oder ausreichend sind, um die Schwangerschaft zu erleichtern. Auch das wird geprüft. Die Hilfen der Bundesstiftung gibt es zusätzlich: Sie dürfen nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

[Ein Antragsformular wird ins Bild geschoben. Neben ihm taucht ein „1x“-Zeichen auf. Unter der Musterkategorie „Wohnsitz/ Aufenthalt“ wird als Beispiel „Deutschland“ eingetragen. Dann erscheint ein Einkommensnachweis und ein Taschenrechner.]

Sprecherin

Wird der Antrag bewilligt, dann können Schwangere einen Zuschuss für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung für die Betreuung des Kleinkindes erhalten. Wie hoch diese Unterstützung ist, wird individuell entschieden. Einen Rechtsanspruch gibt es allerdings nicht.

[Wir sehen wieder eine schwangere Frau, neben der erst ein Brief mit der Antragsbewilligung, dann ein Kinderwagen und ein Kinderbett auftauchen.]

Sprecherin

Die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützen eine sorgenfreie Schwangerschaft und den so wichtigen „Nestbau“. Auch in einer schwierigen Lebenssituation.

[Die schwangere Frau richtet ein Kinderzimmer ein.]

Sprecherin

Weitere Informationen sowie eine Schwangerenberatungsstelle vor Ort finden Sie unter www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de. Anonyme und sichere Unterstützung erhalten werdende Mütter zudem über die Onlineberatung und das Hilfetelefon Schwangere in Not – rund um die Uhr Wenn nötig gibt es dort auch Dolmetscherinnen. Informationen zu weiteren Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen oder Elterngeld finden Sie auf dem Familienportal und des Bundesfamilienministeriums.