Fachtagung "Kindgerechte Justiz" Behördliche und gerichtliche Verfahren kindgerechter gestalten

Das Bild zeigt Juliane Seifert an einem Rednerpult
Juliane Seifert eröffnet die Fachtagung "Kindgerechte Justiz"© Peter van Heesen

Jährlich stehen in Deutschland tausende Kinder vor Gericht - weil sich ihre Eltern scheiden lassen, sie als Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren aussagen oder sie von Asylverfahren betroffen sind. Ihre Bedürfnisse hat am 7. September die Fachtagung "Kindgerechte Justiz - Zugang zum Recht für Kinder" in den Blick genommen.

Die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Juliane Seifert, hat die Fachtagung mit einem Grußwort eröffnet:

"Kinder sollten ebenso Zugang zum Recht haben, wie jeder andere Mensch auch. Aber Kinder haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Darauf müssen sich Justiz und Verwaltung einstellen. Daher finde ich, dass die Verfahren grundlegend kindgerechter gestaltet werden müssen, damit die Kinder zu ihrem Recht kommen. Das ergibt sich auch aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen."

Auf Einladung des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Kinderhilfswerks betrachteten rund 130 Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz und Verwaltung, Wissenschaft sowie nationalen und internationalen Organisationen die Situation von Kindern im Justizsystem in Deutschland und diskutierten über den Stand der Umsetzung internationaler Vorgaben für kindgerechte Justiz. Dabei ging es insbesondere darum, wie die Justiz im Familien-, Straf- und Öffentlichen Recht kindgerechter gestaltet werden und inwieweit ausländische Rechtssysteme als Vorbilder herangezogen werden können. Die teilnehmenden Fachleute entwickelten dazu in Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen, die den zuständigen Stellen mitgegeben werden.

Internationale Vorgaben für kindgerechte Justiz

Um Kinder in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren gut zu schützen, macht die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Vorgaben für ein kindgerechtes Justizsystem: So müssen die Interessen des Kindes gemäß Artikel 3 in Gerichts- und Verwaltungsverfahren als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden; laut Artikel 12 ist Kindern die Möglichkeit zu geben, gehört zu werden. Ihre Meinung muss dem Alter und der Reife entsprechend berücksichtigt werden. Auch der Europarat regelt die Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz.

Studien zeigen jedoch, dass es in Deutschland bei der Umsetzung der internationalen Vorgaben Verbesserungsbedarf gibt. So fühlen sich viele Kinder schlecht über den Gerichtsprozess informiert und wünschen sich ernster genommen zu werden.

Der Besucherdienst ist ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er informiert Bürgerinnen und Bürger über die Struktur und Aufgaben des Ministeriums in den Politikbereichen Familie, Ältere Menschen, Gleichstellung, Kinder und Jugend und Freiwilliges Engagement.

Die Informationsveranstaltungen zu diesen Themen finden im Besucherzentrum in der Glinkastraße 24 in Berlin-Mitte statt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Anmeldungen sind nur für Gruppen möglich (Gruppengröße: 20-50 Personen). Einzelanmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden.

Hier finden Sie die Wegbeschreibung zum Besucherzentrum.

Anmeldung:

  • Bitte füllen Sie zunächst das unten stehende Anmeldeformular aus.
  • Bitte als Wunschtermin möglichst einen Zeitraum und kein konkretes Datum angeben.
  • Bitte beschreiben Sie die Gruppe, ihre Motivation für einen Besuch und die Themenwünsche so genau wie möglich. Dann können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Besucherdienstes sich gezielt vorbereiten.
  • Nach dem Absenden des Formulars wird automatisch eine Kopie des ausgefüllten Anmeldeformulars an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesandt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.
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