Von der Leyen und Laschet: "Jugendschutz wird deutlich verschärft"

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, starten gemeinsam ein Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extrem gewalthaltigen Computerspielen. "Wir freuen uns, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland noch sicherer zu machen", so von der Leyen und Laschet. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet ist als Familienminister in Nordrhein-Westfalen federführend unter den Ländern für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig.

Zurzeit werden im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert. Für den Bereich der Computerspiele wird es erste Ergebnisse bereits im Juni geben. Doch bis dahin wollen Laschet und von der Leyen nicht warten. "Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm", so von der Leyen.

Das Sofortprogramm besteht aus vier Säulen:

1. Verschärfung des Jugendschutzgesetzes

  • Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. Diese Medien sind dann mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG). "Dies ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Medien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar", so von der Leyen.
  • Auch die Indizierungskriterien der BPjM werden erweitert (§18 Abs. 1 JuSchG). Die Kriterien sind richtungsweisend für die Bundesprüfstelle, um Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig werden auch folgende Spiele indiziert: "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", sagt von der Leyen.

2. Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs

  • Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). "Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts", ist von der Leyen überzeugt.
  • Gesetzliche Zulassung von Testkäufen durch die zuständigen Behörden, damit diese besser kontrollieren können - Änderung des § 28 Abs. 4 JuSchG. "Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen", sagt von der Leyen.
  • Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird. "Wenn die Spiele dann über die Ladentheke gehen, ist es nicht mehr zu überhören, dass es sich um ein Spiel handelt, das nicht an Jugendliche unter 18 verkauft werden darf", erklärt Bundesministerin von der Leyen.

3. Qualitätssicherung der Jugendschutzentscheidungen

  • Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle soll transparenter und effektiver gestaltet werden. "Zudem möchte ich die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement bei der USK verstärken. Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben", so Laschet. 
  • Die Kriterien für die Alterskennzeichen sollen konkreter gefasst werden. Dies beinhaltet auch die Abgrenzung zu den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). 
  • Durch die Mitwirkung von Vertretern der BPjM an den Prüfungen der USK soll sichergestellt werden, dass die Indizierungskriterien verstärkt in die Entscheidungen einfließen.

4. Kommunikation

  • Die USK wird eine offensive Informationspolitik zu Entscheidungen der Alterskennzeichnung starten. "Dann wissen Händler und Eltern leichter, welche Spiele für Kinder in welchem Alter erlaubt sind", sagt Laschet.
  • Es wird eine Initiative der Jugendministerkonferenz, Kulturministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums für einen "Tag des Jugendmedienschutzes" im Zusammenhang mit einer "Woche des Jugendschutzes" gemeinsam mit den Kommunen angestrebt. "An diesem Tag soll der Jugendmedienschutz verstärkt an Schulen im Unterricht thematisiert werden", so Laschet.
  • Eltern sollen besser informiert werden. Zudem sollen die Beratungsangebote für Eltern durch Wirtschaft, Länder und Bund verbessert werden. Dazu werden die Servicetelefone von USK und BPjM ausgebaut.
  • Ende 2007/Anfang 2008 soll eine Europäische Fachkonferenz unter dem Titel "Quo Vadis Jugendmedienschutz?" stattfinden. Ziel ist es, Eckpunkte für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zwischen Schutzerfordernis, Selbstbestimmung und internationalen Regelungen zu definieren.

Weitere Informationen zum Jugendschutz finden Sie auf dieser Homepage und unter www.mgffi.nrw.de.