Margit Gottstein: „Mutterschutz ermöglicht Frauen selbstbestimmtes Leben als Mutter“


Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Margit Gottstein, hat heute die Mitglieder für die zweite Sitzungsperiode im Ausschuss für Mutterschutz ernannt. Der Ausschuss ermittelt mögliche Gefährdungen von schwangeren oder stillenden Frauen und ihrer Kinder am Arbeitsplatz und stellt sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln auf.

Staatssekretärin Margit Gottstein: „Guter und diskriminierungsfreier Mutterschutz unterstützt Frauen darin, ihr Leben auch als Mutter selbstbestimmt zu gestalten. Dabei stellen sich nach wie vor viele Fragen insbesondere nach der Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau am Arbeitsplatz. Der Ausschuss berät dazu und sucht nach der besten Lösung für Mütter und Kinder – insbesondere während der Corona-Pandemie keine leichte Aufgabe. Der Sachverstand und die tatkräftige ehrenamtliche Unterstützung der Ausschussmitglieder haben dazu beigetragen, dass wir den Mutterschutz noch weiter verbessern konnten. Dafür danke ich ihnen ganz herzlich, auch im Namen von Bundesministerin Lisa Paus“

Die vom Ausschuss erarbeiteten Regeln und Erkenntnisse sollen es den Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Der Ausschuss wurde mit der Reform des Mutterschutzrechts 2018 eingerichtet und beim BMFSFJ angesiedelt.

Dem Ausschuss gehören 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und auch die Wissenschaft vertreten.