Sechs Jahre, nachdem die EU das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Istanbul-Konvention) unterzeichnet hat, haben die EU-Außenministerinnen und -minister heute final den Beitritt der EU zum Übereinkommen beschlossen. Das Europäische Parlament hatte bereits am 10. Mai 2023 mit großer Mehrheit für den Beitritt gestimmt.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention ist ein großer Erfolg. Gewalt gegen Frauen ist nicht akzeptabel, sondern muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Jede dritte Frau in der Europäischen Union hat körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention sendet die EU ein starkes Signal: Gewalt gegen Frauen darf in Europa keinen Platz haben.“
Wegen Bedenken einzelner Mitgliedstaaten konnte die EU der Istanbul-Konvention lange nicht beitreten. Im Oktober 2021 machte der Europäische Gerichtshof dann den Weg frei: In seinem Gutachten bestätigte er, dass die Europäische Union dem Übereinkommen von Istanbul auch beitreten kann, wenn einzelne Mitgliedstaaten sich dagegen aussprechen. Durch den Beitritt der EU können diese Mitgliedsstaaten zwar nicht zur nationalen Ratifizierung der Konvention gezwungen werden. Allerdings werden bei bestehender EU-Zuständigkeit ein europäischer Rechtsrahmen und eine Gerichtsbarkeit vor dem Europäischen Gerichtshof geschaffen. Die Kommission könnte zudem Mitgliedsstaaten sanktionieren, wenn diese gegen die Istanbul-Konvention verstoßen.
Die Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie ist als völkerrechtlicher Vertrag rechtlich bindend für die Staaten, die sie ratifiziert haben. Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Konvention unterzeichnet, allerdings haben Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und Slowakei die Istanbul-Konvention bislang nicht ratifiziert. In Deutschland ist die Konvention seit 2018 rechtsgültig. Die Bundesregierung plant zur weiteren Umsetzung der Konvention eine Gesamtstrategie und den Aufbau einer Koordinierungsstelle.