Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin konstituiert sich

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, haben auf Grundlage des Koalitionsvertrages die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert.

Die Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, das aus 18 Expertinnen und Experten besteht und wissenschaftliche Expertise insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften bündelt.

Die Kommission wird in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen nicht stigmatisiert werden. Sie brauchen gute Beratung und erreichbare Ärztinnen und Ärzte. Ich begrüße sehr, dass nun die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre Arbeit aufnimmt, um diese komplexe Thematik durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen. Ich erhoffe mir Vorschläge, wie die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Zukunft gestärkt werden kann.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Deswegen haben wir eine Kommission berufen, die sich ergebnisoffen mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Sie soll dazu Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaftlich konsensfähig sind. Die Mitglieder der Kommission bringen unterschiedliche fachliche Perspektiven und ausgewiesene wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess ein. Ich wünsche den Mitgliedern der Kommission viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „In der Kommission haben wir nicht nur Sachverstand aus Rechtswissenschaft und Medizin, sondern auch aus anderen Fachbereichen gebündelt. So schaffen wir für die politische und gesellschaftliche Diskussion einiger der schwierigsten Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung eine aktuelle wissenschaftliche Grundlage. Die beiden Arbeitsgruppen der Kommission sollen unvoreingenommen und ohne inhaltliche Vorgaben von außen arbeiten und dann ihre Schlussfolgerungen vorlegen. Im Anschluss wird dann noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion der Ergebnisse.“

Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 sind:

1. Prof. Dr. Maika Böhm, Hochschule Merseburg

2. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam

3. Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda

4. Prof. Dr. Paulina Starski, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

5. Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Universitätsfrauenklinik Heidelberg

6. Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität zu Köln

7. Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschule Hannover

8. Prof. Dr. Christiane Woopen, Universität Bonn

9. Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz


Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 sind:

1. Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Universität Bonn

2. Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe

3. Prof. Dr. Katharina Hancke, Universitätsfrauenklinikum Ulm

4. Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg

5. Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt

6. Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Friedrich-Schiller-Universität Jena

7. Prof. Dr. Jochen Taupitz, Universität Mannheim

8. Prof. Dr. Friederike Wapler, Johannes Gutenberg-Universität Mainz

9. Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Universitätsmedizin Göttingen