Gute Rahmenbedingungen machen den Unterschied – Schleswig-Holstein investiert Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz zur Fortführung eines verbesserten Betreuungsschlüssels

Am heutigen Donnerstag unterzeichneten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Damit erhält das Land Schleswig-Holstein für die Jahre 2023 und 2024 rund 136 Millionen Euro für die frühkindliche Bildung.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie und mit dem Wissen um die Bedeutung frühkindlicher Bildung sind Investitionen im KiTa-Bereich so wichtig wie nie. Der Bund unterstützt die Länder mit dem KiTa-Qualitätsgesetz mit zusätzlichen Mitteln, damit die Länder vor allem in diejenigen Handlungsfelder investieren, die für die Qualität von zentraler Bedeutung sind. Hierzu zählt insbesondere ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, denn er ermöglicht nicht nur eine gute Betreuungsqualität und individuelle Förderung von Kindern, sondern trägt auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte bei. Ich freue mich, dass Schleswig-Holstein die zusätzlichen Mittel vom Bund für Verbesserungen in diesem zentralen Bereich einsetzt.“

Aminata Touré, die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: „Frühkindliche Bildung und Betreuung haben für mich höchste Priorität, weil sie entscheidende Stellschrauben für mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe von Kindern sind. Mit der heutigen Unterzeichnung der Vereinbarung zum KiTa-Qualitätsgesetz zeigen wir, dass Bund und Länder gemeinsam Verantwortung für gute Qualität in der Kinderbetreuung übernehmen. Ministerin Paus hat sich dafür eingesetzt, dass diese Mittel für die Länder weiterfließen. Für uns als Land ist es wichtig, dass der Bund sich auch über 2024 hinaus maßgeblich an der Finanzierung beteiligt, mindestens in gleichbleibendem Umfang. Mit dieser Vereinbarung und den Fördermitteln des Bundes ist es uns als Land möglich, auch weiterhin einen Betreuungsschlüssel von zwei Fachkräften pro Elementar-Gruppe umzusetzen. Der heutige Tag ist also ein richtig guter Tag für die Kitas, für die Eltern und vor allem für die Kinder in Schleswig-Holstein!“

Derzeit verhandelt der Bund mit jedem Bundesland darüber, welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung das Land in 2023 und 2024 umsetzen und wie es die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen wird.

Das KiTa-Qualitätsgesetz

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder hierzu in den nächsten zwei Jahren mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz gibt vor, dass die Maßnahmen, die die Länder mit den Bundesmitteln umsetzen, überwiegend in denjenigen Handlungsfeldern ergriffen werden sollen, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu zählen beispielsweise die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, die Stärkung der Kita-Leitungen oder auch die Förderung der sprachlichen Bildung. Die Länder wählen ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ihrer jeweiligen Bedarfe und der individuellen Situation der Kindertagesbetreuung im Land aus. Hieraus ergeben sich entsprechend unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in den Ländern.